Berlin (dpa/bb) - Für den geplanten Posten eines unabhängigen Polizei- und Bürgerbeauftragten in Berlin gab es von Experten und mehrheitlich auch von Polizeigewerkschaften grundsätzliche Zustimmung. In einzelnen Punkten wurde Kritik geäußert. Deutlicher Widerspruch kam hauptsächlich von der konservativen Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) und den Oppositionsparteien CDU, AfD und FDP. Das ist das Ergebnis einer Anhörung im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses am Montag.
Der Polizeibeauftragte soll in Berlin ab 2021 Konflikte zwischen Bürgern und Behörden schlichten. Das Amt soll beim Abgeordnetenhaus angesiedelt sein, ähnlich dem Bundeswehrbeauftragten des Bundestags.
Innensenator Andreas Geisel (SPD) sagte, es gebe den Wunsch vieler Menschen, beim Handeln der Polizei „etwas genauer hinzuschauen“. Er sehe das aber „mit großer Gelassenheit“, die Polizei gehe bereits sehr transparent mit Beschwerden und Kritik um. Allerdings gebe es sowohl bei der Polizei als auch bei den Bürgern „Vorbehalte“ gegenüber dem Umgang mit Beschwerden. Daher werde so ein Beauftragter, der Beschwerden von Bürgern sowie Sorgen von Polizisten entgegen nehme, einen „wertvollen Beitrag für das gegenseitige Verständnis“ liefern und das Vertrauen in die Polizei stärken.
Laut Geisel wurden 2018 bei der Berliner Polizei 1866 Beschwerden bearbeitet. 66 Prozent seien abgelehnt worden, 21 Prozent hätten sich nicht aufklären lassen und 13 Prozent seien als berechtigt erkannt worden. Polizeipräsidentin Barbara Slowik betonte, die Polizei stehe für „Transparenz und Kritikkultur“.
Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Norbert Cioma, sagte, er stehe dem Beauftragten „offen gegenüber“. Entscheidend sei die konkrete Umsetzung des Gesetzes. Dazu müsse auch die Polizei mit ihrer Expertise beitragen. Grundsätzliche Zustimmung gab es auch vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Der Landesvorsitzende Daniel Kretzschmar monierte allerdings eine „Vermischung von Bürger- und Polizeibeauftragten“.
Die Bürgerbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Barbara Schleicher-Rothmund, sprach von positiven Erfahrungen in ihrem Amt, das für eine „Stärkung von Transparenz“ sorge. Die Eingaben von Bürgern und Polizisten hätten in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen.
Von einem „hochsensiblen Thema in der Polizei“, sprach Jörn Badendick, Sprecher der Personalvertretung „Unabhängige in der Polizei“. Die Einstellung des Senats sei „von Misstrauen geprägt“. Nötig sei eher eine Anlaufstelle für Polizisten, die Missstände anprangern wollen. Die Beschwerden aus der Bevölkerung müsse man differenziert sehe. 20 Prozent kämen von wenigen Menschen, die Dauerbeschwerdeführer seien. Allein ein Bürger habe mehr als 1000 Beschwerden verfasst.
Deutliche Ablehnung des geplanten Gesetzes formulierte Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. Bereits jetzt gebe es ein gutes Beschwerdemanagement. Die Berliner hätten großes Vertrauen in die Polizei. So ein Polizeibeauftragter sei nicht unabhängig, sondern folge als „ermittelnde Instanz“ der politischen Mehrheit im Parlament. Nach dem aktuell gerade sehr umstrittenen Anti-Diskriminierungsgesetz sei nun ein „nächstes Misstrauensgesetz“ geplant.
Kritik kam auch von CDU, AfD und FDP, die den Gesetzentwurf überflüssig und schlecht ausgearbeitet nannten. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Burkard Dregger sagte, es gebe keinen Bedarf für so ein Amt.