Süddeutsche Zeitung

Berlin:Polizeibeamte wegen fingierter Anzeigen suspendiert

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Fingierte Strafanzeigen

Man kennt die Geschichten von Feuerwehrleuten, die selbst Brände legen, dann als erste am Einsatzort sind und dort vor ihren Kollegen ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Meistens steckt eine narzisstische Persönlichkeitsstörung dahinter, eine krankhafte Störung des Selbstwertgefühls oder zwanghafte Pyromanie.

Fingierte Brände sind also ein bekanntes Phänomen - von fingierten Straftaten von Polizisten hat man dagegen selten gehört. Doch genau so einen Fall gibt es nach einem Bericht des Spiegel jetzt in Berlin.

Betroffen ist eine Dienststelle der Bundespolizei am Ostbahnhof. Dort haben sich drei Beamte wohl mit gefälschten Anzeigen gegen Unschuldige strafbar gemacht. Das Präsidium der Bundespolizei bestätigte auf Anfrage, dass zwei der drei Beschuldigten inzwischen vom Dienst suspendiert sind. Während einer von ihnen schweigt, haben die beiden anderen Teilgeständnisse abgelegt. Das Landeskriminalamt ermittelt derzeit noch. Danach muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob es zu einem Prozess kommt.

Dem Bericht zufolge wird den Beamten vorgeworfen, bei ihren Patrouillen in den Bahnhöfen Lichtenberg und Ostbahnhof vor allem betrunkenen Obdachlosen willkürlich Straftaten und Ordnungswidrigkeiten untergeschoben zu haben.

Umstrittene Zielvorgaben bei der Bundespolizei

Ziel sei gewesen, durch eine möglichst hohe Zahl von Strafanzeigen schnell befördert zu werden. Das Präsidium der Bundespolizei hält diese Begründung eigenen Angaben zufolge allerdings für eine Schutzbehauptung. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen Aufgriffszahlen von Beamten und möglichen Beförderungen, hieß es.

Der Spiegel-Artikel stellt es anders dar: Die Täter sollen demnach durch eine Zielvorgabe der zuständigen Bundespolizeidirektion zu ihren Taten motiviert worden sein. Darin wurde die Zahl der Fahndungstreffer zu einem wichtigen Kriterium für gute Polizeiarbeit erklärt.

Diese Zielvorgabe, die bereits 2013 ausgegeben und in diesem Jahr noch einmal bestätigt wurde, verstieß allerdings gegen die Anweisung von Bundespolizeipräsident Dieter Romann. Der hatte bereits im Januar 2013 explizit verboten, Zielvorgaben für die Anzahl der Fahndungserfolge zu machen.

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