Berlin (dpa/bb) - Eine Mutter ist nach dem Tod ihrer 20 Monate alten Tochter zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das kleine Mädchen soll an einem Drogenersatzmittel gestorben sein. Das Berliner Landgericht sprach die 24-Jährige am Mittwoch der Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen schuldig. Als die Mutter an den Händen und im Gesicht ihres Kindes Spuren der blauen Umrandung einer Polamidon-Tablette entdeckte, habe sie nicht dafür gesorgt, dass das Mädchen das rettende Gegenmittel bekam, begründete das Gericht am Mittwoch das Urteil.
Das Mädchen soll eine Tablette am Nachmittag des 20. Januar 2021 in einer Wohnung im Stadtteil Hohenschönhausen verschluckt haben. Das Arzneimittel wird vorrangig zur Drogenersatzbehandlung verwendet. Die deutsche Angeklagte soll bemerkt haben, dass eine Tablette fehlte. Die seit Jahren heroinabhängige Frau, die seit der Geburt ihrer Tochter mit dem Arzneimittel substituiert wurde, „wusste, was bei einem Polamidon-Unfall zu tun ist“, so das Gericht.
Die Angeklagte sei von Zeugen als eine liebevolle und dem Kind zugewandte Mutter beschreiben worden, hieß es weiter im Urteil. Auch im Umgang mit den Substitutionspräparaten sei sie bis dahin zuverlässig gewesen. Sie habe gewusst, wie gefährlich solche Mittel für Kinder sind. Dennoch habe sie keinen Rettungswagen gerufen - „sie hatte Sorge, dass die unsachgemäße Handhabe mit Polamidon herauskommt und ihr die Tochter weggenommen werden könnte“.
Obwohl die Mutter am Nachmittag bei ihrem Arzt war und für sich Medikamente holte, habe sie nichts für die kleine Tochter getan, hieß es weiter im Urteil. „Das Kind wäre zu retten gewesen“, sagte der Vorsitzende Richter. Erst als zwei Zeugen gegen 18 Uhr an einer Straßenbahnhaltestelle den Zustand des Kindes bemerkten, alarmierten diese die Feuerwehr. Etwa eine Stunde später sei das Mädchen an einer Polamidon-Vergiftung verstorben.
Die Angeklagte hatte erklärt, sie habe ihr Kind geliebt. „Ich hatte Substanzen im Körper, die die Wahrnehmung beeinflussten“, sagte sie. Der Staatsanwalt hatte auf eine Strafe von fünf Jahren Haft wegen Mordes durch Unterlassen plädiert. Der Verteidiger forderte eine Strafe von maximal drei Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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