Berlin (dpa/bb) - Die 2019 beschlossenen neuen Regeln zur Bezahlung und Altersversorgung der Berliner Abgeordneten, die deutlich höhere Bezüge zu Folge hatten, sind nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts rechtmäßig. Das stellte das Gericht am Freitag in zwei Urteilen fest und wies damit Klagen zweier Ex-Abgeordneter zurück, wie ein Sprecher mitteilte (VG 5 K 296/20 und VG 5 K 297/20).
Im Oktober 2019 hatte das Abgeordnetenhaus eine drastische Diätenerhöhung um 58 Prozent von 3944 Euro auf damals 6250 Euro monatlich beschlossen. Begründet worden war das mit dem erhöhten Arbeitsaufkommen, infolge dessen in der Praxis aus einem Teilzeit- ein Vollzeitparlament geworden sei.
Im Zuge der Neuregelung stieg auch die Altersversorgung deutlich. Für zum Zeitpunkt des Beschlusses aktive Abgeordnete gilt dies rückwirkend zum Beginn ihrer Tätigkeit im Parlament, was etwa der Steuerzahlerbund scharf kritisierte. Damals bereits ausgeschiedene Parlamentarier erhalten ihre Altersbezüge hingegen weiterhin auf dem alten, niedrigeren Niveau.
Dagegen hatten zwei frühere Parlamentarier, die schon seit mehr als zwei Jahrzehnten nicht mehr im Abgeordnetenhaus sitzen, geklagt. Sie argumentierten unter anderem, die Regelung verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und damit gegen das Grundgesetz.
Dem folgte das Verwaltungsgericht nicht. Der Gleichheitsgrundsatz, wonach allen Abgeordneten eine gleich hohe Grundentschädigung zu gewähren sei, sei nicht verletzt, hieß es in den Urteilen. Die Unterscheidung von Abgeordneten nach dem Zeitpunkt ihres Ausscheidens sei „nicht evident unsachlich“.
Auch die Privilegierung aktiver Abgeordneter gegenüber schon länger ausgeschiedenen Parlamentariern sei sachlich durch die Etablierung eines Vollzeitparlaments gerechtfertigt. Ihr Arbeitspensum sei - etwa im Zuge längerer Ausschuss- und Plenarsitzungen - gestiegen. Gegen beide Urteile kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
Der Bund der Steuerzahler hatte die deutliche Anhebung der Diäten und der Ruhestandsbezüge seinerzeit scharf kritisiert meldet sich am Freitag erneut zu Wort. „Die Erhöhung der Ruhegehaltsansprüche ab 2020 auch für zuvor zurückgelegte Mandatszeiten, also als sich das Abgeordnetenhaus noch als Teilzeitparlament mit entsprechend niedrigeren Entschädigungen verstand, ist zumindest unanständig, wahrscheinlich aber auch verfassungswidrig“, erklärte der Berliner Vorsitzende des Verbandes, Alexander Kraus.
Auf den Landeshaushalt rolle deshalb eine Kostenlawine zu. Schon jetzt sei im Abgeordnetenhaus wegen der inzwischen auf monatlich 6657 Euro brutto gestiegenen Diäten, aber auch wegen höherer Abgeordnetenpauschalen und Fraktionszuschüsse eine „Kostenexplosion“ zu beobachten.
Ansprüche auf Altersversorgung hat, wer mindestens neun Jahre im Parlament saß. Je nach Dauer der politischen Tätigkeit betragen die Altersbezüge zwischen 35 und 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Auch der Beginn der Zahlungen hängt davon ab, wie lange der Betreffende Abgeordneter war, und ist gestaffelt. Nach 9 Mandatsjahren geht es mit 63 los, nach 20 Mandatsjahren bereits mit 57.
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