Süddeutsche Zeitung

Berlin:Digitaler Schatten

Nach dem Tod ihrer Tochter kämpft eine Mutter um deren Facebook-Daten. Der Prozess wirft die Frage auf, was mit Accounts geschieht, wenn User sterben.

Von Verena Mayer, Berlin

Ein Mädchen wird im November 2012 in einem Berliner U-Bahnhof von einem Zug erfasst und stirbt kurz darauf im Krankenhaus, es wurde 15 Jahre alt. Doch bis heute wissen die Eltern nicht, warum ihr Kind tot ist. Ob es ein Unfall war oder die Schülerin womöglich Suizid beging. Das liegt nicht daran, dass das Mädchen sich nicht mitteilte, im Gegenteil, es war auf Facebook, postete Fotos, schrieb Nachrichten, chattete mit Freunden und Bekannten. Doch all diese Dinge dürfen die Eltern nicht sehen. Das Benutzerkonto der 15-Jährigen wurde nach ihrem Tod von Facebook in den sogenannten Gedenkzustand versetzt. Was das Mädchen in dem sozialen Netzwerk gemacht hat, verschwand hinter dem Hinweis "In Erinnerung".

Seither versucht die Mutter, an die Daten ihrer Tochter zu kommen. Um herauszufinden, mit wem die 15-Jährige Kontakt hatte, ob sie gemobbt wurde, über Suizid nachdachte. Das will sie auch deshalb wissen, weil der Fahrer der U-Bahn, die das Mädchen überrollte, von den Eltern Schmerzensgeld fordert. Seiner Ansicht nach habe die Schülerin mit Absicht gehandelt und ihm deshalb mit dem Sprung vor die Bahn geschadet. Doch Facebook weigert sich, die Mutter das Konto ihrer Tochter sehen zu lassen. Die Begründung des US-Konzerns lautet: Datenschutz.

Über mehrere Jahre hat die Mutter E-Mails an Facebook geschrieben, den zuständigen Datenschutzbeauftragten eingeschaltet. Als sie nicht weiterkam, zog sie 2015 in Berlin vor Gericht - und bekam recht. Facebook-Daten seien ein Teil des Erbes und würden den Eltern zustehen, urteilten die Zivilrichter. Dagegen ging Facebook in Berufung, am Dienstag trafen sich beide Parteien vor dem Berliner Kammergericht wieder.

Doch es bleibt kompliziert. Denn die Berufungsrichter sind sich nicht mehr sicher, ob die Daten des Mädchens tatsächlich vererbbar seien. Facebook verstehe sich als "digitaler Schatten", und der höre mit dem Tod womöglich auf zu existieren, ähnlich wie die Mitgliedschaft in einem Verein oder einem Fitnessstudio. Die Richter regten daher erst mal einen Vergleich an. Facebook solle den Eltern die Chat-Verläufe übergeben, mit geschwärzten Stellen dort, wo es um Leute geht, die mit der 15-Jährigen gechattet haben und damals dachten, dass diese Gespräche privat bleiben. Doch das ist den Eltern zu wenig, sie befürchten, dass Facebook dann alles unkenntlich machen könnte, was die Kontakte ihrer Tochter betrifft. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird das Berliner Kammergericht eine Entscheidung treffen.

Es ist nicht das erste Verfahren gegen Facebook vor einem deutschen Gericht. Immer wieder versuchen Nutzer ihre Rechte durchzusetzen, zuletzt wollte ein syrischer Flüchtling, dessen Selfie mit Angela Merkel auf rechten Seiten zur Hetze missbraucht worden war, den Konzern dazu bringen, die Verleumdungen zu löschen. Der Mann verlor den Prozess, das Gericht fand, dass Facebook sich diese Äußerungen nicht zu eigen gemacht habe. Im Berliner Urteil geht es nun um grundsätzliche Fragen. Um Leben und Tod und darum, was von einer digitalen Existenz bleibt, wenn es den Menschen dahinter nicht mehr gibt. Das Kammergericht will sein Urteil Ende Mai fällen.

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Quelle:
SZ vom 26.04.2017
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