Belgien:Sterbehilfe für Sexualstraftäter

  • Der belgische Sexualstraftäter Frank Van Den Bleeken soll einem Medienbericht zufolge in wenigen Tagen durch die Giftspritze sterben. Es ist sein eigener Wunsch.
  • Der Mann sieht sich als Gefahr für die Gesellschaft, im Gefängnis will er aber auch nicht weiterleben.
  • Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert den Beschluss erneut: "Töten statt Therapie".

Van den Bleeken fordert seit Jahren staatliche Sterbehilfe

Ein verurteilter belgischer Sexualstraftäter, der seit Jahren das Recht auf Sterben fordert, soll laut einem Pressebericht am 11. Januar Sterbehilfe erhalten. Die Zeitung De Morgen berichtete, Frank Van den Bleeken, der seit 30 Jahren wegen Mordes und Vergewaltigung in Haft sitzt, solle im Gefängnis von Brügge im Nordwesten Belgiens durch eine Giftspritze sterben.

Eine Sprecherin des Justizministeriums sagte der Zeitung, am 11. Januar sei "die Zeit gekommen". Ein Anwalt des Häftlings war laut Angaben der Nachrichtenagentur AFP für eine Bestätigung nicht zu erreichen.

Van den Bleeken forderte seit Jahren staatliche Hilfe, um sein Leben zu beenden, da er in Haft "unerträgliche psychische Qualen" erfahre. Im September erhielt er schließlich die Zustimmung von den Behörden. Der Häftling sieht sich selbst als Gefahr für die Gesellschaft und lehnte eine vorzeitige Haftentlassung ab. Zugleich betrachtet er seine Haftbedingungen aber als unmenschlich. Eine Behandlung in einer niederländischen Spezialklinik lehnten die Behörden ab, woraufhin sich der Häftling entschied, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.

"Kühle Logik der Sterbehilfepraxis"

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte den Beschluss erneut. "Töten statt Therapie" sei die "kühle Logik der Sterbehilfepraxis in Belgien", erklärte der Vorsitzende der Stiftung, Eugen Brysch. Durch die Anwendung der Gesetze würden "Recht und Humanität" auseinanderdriften. Die deutsche Sterbehilfediskussion sollte berücksichtigen, dass sich ein "Recht auf Tötung" nicht definieren lasse. Die Gesellschaft drohe sich von Begleitung und Heilung zu verabschieden, wenn Sterbehilfe legalisiert werde, erklärte Brysch.

Belgien hatte als zweites Land nach den Niederlanden 2002 das Recht auf Sterbehilfe eingeführt. Allein im Jahr 2013 nahmen 1807 Menschen diese Möglichkeit offiziell in Anspruch. Bedingung dafür ist, dass der Patient "freiwillig, bewusst und wiederholt" den Wunsch dazu geäußert hat.

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