Belgien:Sexualstraftäter wird Recht auf Sterbehilfe gewährt

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Ein Mörder und Vergewaltiger, der seit 30 Jahren in Belgien in Haft sitzt, hat sich das Recht auf Sterbehilfe erstritten. Als Begründung führte der Straftäter an, er leide im Gefängnis "unerträgliche Qualen".

  • Ein belgischer Sexualstraftäter erhält das Recht, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.
  • Der Mann bezeichnet sich selbst als Gefahr für die Gesellschaft.

Mann sitzt wegen mehrfacher Vergewaltigung und Mordes im Gefängnis

Ein belgischer Sexualstraftäter hat das Recht erhalten, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, um seinen "unerträglichen psychischen Qualen" in Haft ein Ende zu setzen. Der 52-jährige Häftling Frank Van Den Bleeken, der wegen mehrfacher Vergewaltigung und wegen Mordes seit 30 Jahren im Gefängnis sitzt, erfülle die rechtlichen Voraussetzungen, um Anspruch auf Sterbehilfe zu erhalten, sagte sein Anwalt Jos Vander Velpen im belgischen Fernsehen. Eine Sprecherin des Justizministeriums bestätigte, dass der Mann in einem Krankenhaus seinem Leben ein Ende setzen dürfe.

Straftäter will nicht freigelassen werden

Der verurteilte Straftäter betrachtet sich selbst als Gefahr für die Gesellschaft und will daher nicht freigelassen werden. Zugleich bezeichnet er seine Haftbedingungen aber als unmenschlich und beantragte aufgrund seiner "unerträglichen psychischen Qualen" gemäß einem Gesetz von 2002 das Recht, in einer niederländischen Spezialklinik behandelt zu werden oder Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. "Wenn Menschen eine Sexualstraftat begehen, dann muss man ihnen helfen, damit umzugehen", sagte der Mann in einer TV-Dokumentation. "Sie nur einzusperren, hilft niemandem. Nicht der Person, nicht der Gesellschaft und nicht den Opfern. Ich bin ein Mensch, und was auch immer ich getan habe, ich bleibe ein Mensch."

Mann darf nicht in die Niederlande verlegt werden

Die Justiz entschied jedoch, dass er nicht in die Niederlande gebracht werden könne. In Belgien gibt es bisher keine entsprechende Spezialklinik. Der Häftling entschied daher, in ein Krankenhaus verlegt zu werden, um dort 48 Stunden mit seinen Angehörigen zu verbringen, bevor er mit ärztlicher Hilfe aus dem Leben scheidet.

Im vergangenen Jahr nahmen in Belgien 1807 Menschen Sterbehilfe in Anspruch. Das waren 27 Prozent mehr als 2012 und ein neuer Rekord seit der Legalisierung der Sterbehilfe 2002. Seit dem vergangenen Februar ist in Belgien sogar Sterbehilfe für Kinder erlaubt - wenn auch unter sehr strengen Voraussetzungen. Das Parlament hat dem entsprechenden Gesetz zugestimmt.

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