Süddeutsche Zeitung

Belgien:Parlament stimmt für Sterbehilfe für Kinder

In Belgien soll nun auch für Kinder aktive Sterbehilfe geleistet werden können, wenn sie unheilbar krank sind. Das belgische Parlament hat sich für ein neues Gesetz ausgesprochen.

Unheilbar kranke Kinder und Jugendliche könnten in Belgien schon bald auf legalem Weg Sterbehilfe erhalten. Das belgische Parlament hat die Ausweitung der aktiven Sterbehilfe ohne jegliche Altersgrenze erlaubt. Die Abgeordneten stimmten am Donnerstag in Brüssel für eine entsprechende Gesetzesänderung.

Somit dürften Ärzte etwa krebskranken Minderjährigen auf deren erklärten Wunsch hin eine tödliche Dosis Medikamente verabreichen. Belgische Mediziner erwarten etwa eine Handvoll solcher Fälle pro Jahr. Kirchen und Patientenverbände kritisierten die Pläne. Belgien wäre nach Angaben des Parlaments weltweit das erste Land, das die Sterbehilfe auf Kinder und Jugendliche ohne jegliche Altersgrenze ausdehnt. Für Erwachsene ist Sterbehilfe in Belgien schon seit 2002 legal. In Europa erlauben zwar auch die Niederlande das Töten von Minderjährigen auf Verlangen, jedoch erst ab zwölf Jahren.

Die neuen belgischen Regeln setzen enge Grenzen. Voraussetzung für aktive Sterbehilfe bei Minderjährigen ist eine unheilbare Krankheit des Kindes. Es muss unter starken Schmerzen leiden, die kein Medikament lindern kann. Ein Psychologe muss bezeugen, dass der Patient urteilsfähig und in der Lage ist, die Entscheidung zum Sterben zu fassen. Damit sind psychisch kranke Kinder und todkranke Babys ausgenommen. Zudem müssen die Eltern und Ärzte zustimmen.

Nun muss Belgiens König Philippe das Gesetz noch unterzeichnen, was allgemein erwartet wird. Dann könnten die neuen Regeln in einigen Wochen oder Monaten in Kraft treten. Kirchen und Patientenverbände kritisierten die Pläne. Im Parlament stimmten 86 Abgeordnete für die neuen Regeln, 44 dagegen. 12 Parlamentarier enthielten sich.

Aktive Sterbehilfe ist derzeit in der EU nur in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg straffrei. In Deutschland ist sie verboten. Wer jemanden auf dessen Wunsch tötet, muss mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Erlaubt ist hingegen passive Sterbehilfe, bei der Ärzte lebenserhaltende Maßnahmen beenden und etwa das Beatmungsgerät abschalten.

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