Großbritannien:Muss eine Frau mit geistiger Behinderung ihr Kind abtreiben?

  • In Großbritannien sollte eine geistig behinderte Schwangere auf Wunsch des National Health Service (NHS) ihr Kind abtreiben.
  • Die Mutter der Frau legte Widerspruch dagegen ein, erzielte vor Gericht aber zunächst eine Niederlage.
  • Im Berufungsprozess wurde das Urteil aufgehoben: die Frau darf ihr Kind nun zur Welt bringen.

Von Cathrin Kahlweit, London

Nicht alle Details sind bekannt, die handelnden Personen sollen anonym bleiben, die Geschichte ist kompliziert, die Faktenlage verwirrend. Und doch ist die Entscheidung eines Londoner Berufungsgerichts, die am Montag fiel und mit der in ungewöhnlicher Eile das Urteil eines Betreuungsgerichts vom vergangenen Freitag aufgehoben wurde, so aufsehenerregend, dass sie weit über Großbritannien hinaus wahrgenommen wurde. Es geht um eine junge Frau aus der nigerianischen Community, die, nach Auskunft ihrer Ärzte und ihrer Betreuer, einen sehr niedrigen Intelligenzquotienten und den Entwicklungsstand eines Kindes habe. Und sie ist schwanger, in der 22. Woche.

In Großbritannien darf man unter bestimmten Umständen bis zur 24. Woche abtreiben, und der National Health Service (NHS) beantragte beim zuständigen Betreuungsgericht, die Schwangerschaft zu beenden. Ein Frauenarzt und zwei Psychiater hatten argumentiert, die Schwangerschaft sei ein großes Risiko für die junge Frau; sie sei psychisch krank, bei fortschreitender Schwangerschaft drohe eine Psychose. Zudem könne sie nicht für ein Kind sorgen. Man sei sich bewusst, hatten die Mediziner argumentiert, dass es sich in diesem ungewöhnlichen Fall um die Wahl zwischen zwei Übeln handele, aber in ihren Augen sei das Wohl der Mutter entscheidend. Außerdem sei unklar, wie die Schwangerschaft zustande gekommen sei, die Polizei ermittle.

Die Frau sei nicht imstande gewesen, sich klar zu äußern

Allerdings hatte die Mutter der jungen Frau, eine ehemalige Hebamme, Widerspruch gegen den Antrag des NHS eingelegt; sie werde sich um ihr Enkelkind kümmern. Letztlich trafen sich daher am Freitag vor dem Betreuungsgericht, das Fälle von Menschen verhandelt, die sich nicht selbst vertreten können, drei Parteien: die Anwälte des NHS, die Rechtsanwälte der Mutter, unterstützt von der katholischen Kirche, und die Juristin Katie Gollop, die der Schwangeren vom Staat als Rechtsvertreterin zur Seite gestellt worden war.

Sie habe, berichtet sie der SZ, versucht herauszufinden, was die junge Frau wolle. Diese sei nicht imstande gewesen, sich klar zu äußern, habe aber den Eindruck gemacht, als sei sie "gern schwanger". Das Gericht habe, so Gollop, die komplexe und ethisch schwierige Aufgabe gehabt, zu entscheiden zwischen dem Wohl ihrer Klientin, der Gefahr einer Stigmatisierung in der nigerianischen Gemeinde und dem Einspruch der Mutter. Um das Kindeswohl, so Gollop zögernd, sei es in dem Verfahren weniger gegangen.

Die Richterin des Betreuungsgerichts hatte dem Antrag des NHS mit der Begründung stattgegeben, sie sei sich zwar "bewusst, dass es ein immenser Eingriff ist, wenn der Staat eine Abtreibung gegen den Willen der werdenden Mutter anordnet". Aber, hatte sie hinzugefügt, sie habe zu urteilen "im Interesse der Mutter, nicht mit Blick darauf, was die Gesellschaft über Schwangerschaftsabbrüche denkt".

Offenbar wünsche sich die junge Frau ein Baby so, wie sie sich eine Puppe wünsche. Würde sie das Kind austragen und würde man es ihr später wegnehmen, würde sie darunter mehr leiden als unter einer Abtreibung. Ein katholischer Bischof, der sich hinter den Widerspruch der Mutter der Schwangeren stellte, argumentierte laut Daily Telegraph, das Urteil stelle eine grobe Missachtung der Menschenrechte der jungen Frau sowie des ungeborenen Kindes dar. Die fragile Balance zwischen den Rechten des Individuums und der Gesellschaft werde damit zerstört.

Recht auf sexuelle Autonomie und Fortpflanzung

Das Berufungsgericht reagierte schnell. Gollop berichtet, ihre Kollegen und sie hätten keinen vergleichbaren Fall in der britischen Rechtsgeschichte gefunden. Umso mehr habe sich die nächste Instanz drei Tage später mit der internationalen Rechtsprechung und der Menschenrechtskonvention auseinandergesetzt, die auch behinderten Menschen eindeutig ein Recht auf sexuelle Autonomie und Fortpflanzung zugestehe.

Die drei Richter hoben das Urteil aus der ersten Instanz auf und kündigten ihre Begründung für die kommenden Tage an. Gollop, die Vertreterin der Schwangeren, wollte sich deshalb nicht auf Spekulationen über die Argumente der Berufungsrichter einlassen. Sie zeigte sich aber zufrieden damit, dass die NHS-Ärzte nun die Abtreibung, die sie beantragt hatten, nicht mehr vornehmen dürften.

Das Verfahren löste in Großbritannien eine Debatte über Eingriffe in die Rechte von Menschen mit Lernschwächen oder geistiger Behinderung aus. Kritiker des erstinstanzlichen Urteils beklagten, dass bei der Argumentation der NHS-Ärzte die Rechte des Kindes nur eine untergeordnete Rolle gespielt haben. Auch der "1967 Abortion Act", der Abbrüche in Großbritannien bis zum sechsten Monat erlaubt, geriet erneut in die Kritik. Der Kandidat für das Amt des Premierministers, Außenminister Jeremy Hunt, hatte unlängst angekündigt, sich für eine Verkürzung der Frist auf zwölf Wochen einzusetzen.

Zur SZ-Startseite
Inklusion am Theater in München

Inklusion von Menschen mit Behinderungen
:Was von der Aufbruchstimmung geblieben ist

Autonomie, Selbstbestimmung - darauf hofften die Menschen, als vor zehn Jahren die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft trat. Was hat sich in Deutschland verändert? Eine Bilanz.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: