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Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
Verdeckte Ermittler, Ausspähen von Wohnungen, Online-Durchsuchungen - seit 2016 hat Bayerns Verfassungsschutz sehr weitreichende Befugnisse. Zu weitreichend, sagt jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem großen Urteil zur Frage: Was dürfen die Nachrichtendienste?