Hamburg:Mehr als zwölf Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für Bankräuber

Prozess gegen mutmaßlichen Serienbankräuber

Der angeklagte mutmaßliche Serienbankräuber redet an der Seite seines Anwalts im Landgericht vor Beginn der Verhandlung auf Journalisten ein.

(Foto: Christian Charisius/dpa)

Der Mann hatte sein letztes Wort im Prozess auf fünf Tage in die Länge gezogen - bis das Gericht ihn schließlich unterbrach.

Ein 71 Jahre alter Bankräuber, der drei Hamburger Sparkassen überfallen und auf einen Angestellten geschossen hatte, ist zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht Hamburg Sicherungsverwahrung für den Angeklagten an.

Der zuletzt in Kiel wohnende Deutsche war wegen schwerer räuberischer Erpressung und versuchten Mordes angeklagt. Er hatte zwischen 2011 und 2019 drei Hamburger Banken überfallen und dabei etwa 25 000 Euro erbeutet. Bei einem der Raubzüge hatte er auf einen Bankmitarbeiter geschossen und ihn lebensgefährlich verletzt.

"Das war versuchter Mord aus Habgier und zur Ermöglichung einer Straftat", sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas zur Urteilsbegründung. "Wir sagen nicht, dass es Ihre Absicht war, diesen Mann auf jeden Fall zu töten. Aber Sie haben geschossen und in seine Richtung gezielt", sagte sie zu dem Angeklagten. Damit habe er in Kauf genommen, dass er den Mann treffen und töten könnte.

Letztes Wort nach fünf Tagen entzogen

Die Taten hatte der redefreudige 71-Jährige während des Prozesses gestanden, eine Tötungsabsicht aber bestritten. Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe von zwölf Jahren und zehn Monaten gefordert und anschließende Sicherungsverwahrung beantragt.

Das Urteil hatte sich verzögert, weil der Angeklagte sein letztes Wort über mehrere Tage in die Länge gezogen hatte. Am fünften Tag seiner Ausführungen stellte der 71-Jährige Ende September noch zwei Befangenheitsanträge gegen die Richterin, unter anderem, weil sie "abfällig gelächelt" habe. Oberstaatsanwalt Lars Mahnke sagte, dass der Angeklagte eine "Prozessverschleppung" herbeiführen wolle. Schließlich wurde dem 71-Jährigen wegen Wiederholungen, Ausschweifungen und Verzögerung durch Befangenheitsanträge das letzte Wort entzogen.

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