Trentino-Südtirol:Bärin JJ4 darf weiterleben

Trentino-Südtirol: Umweltschützer hatten vor der Gerichtsentscheidung für die Befreiung der Bärin JJ4 demonstriert.

Umweltschützer hatten vor der Gerichtsentscheidung für die Befreiung der Bärin JJ4 demonstriert.

(Foto: Enrico Pretto/dpa)

Das Raubtier, auch bekannt unter dem Namen Gaia, hat in Norditalien einen Jogger getötet. Nun entscheidet ein Gericht: Abgeschossen werden darf es dennoch nicht - vorerst.

Gaia darf vorerst weiterleben. Die Bärin JJ4 soll Anfang April in der norditalienischen Region Trentino einen Jogger angegriffen und getötet haben, weswegen die Provinzregierung schon beschlossen hatte, sie zu erschießen. Doch das Verwaltungsgericht in Trient hat den Abschussbefehl nun erneut ausgesetzt - vorerst bis zum 27. Juni.

Das Gericht gab damit den Einsprüchen verschiedener Tierschutzvereine statt. Der Präsident der Region Trentino-Südtirol, Maurizio Fugatti, hatte recht schnell nach dem Angriff auf einem Forstweg im Val di Sole ein Dekret zur Tötung der Bärin erlassen. Nach einer Klage von Tierschützern setzte ein Gericht diese Anweisung Mitte April bereits vorerst aus. Auch ein späterer zweiter Tötungsbefehl wurde abgelehnt.

Die Gefährlichkeit sei nicht ausreichend belegt

JJ4, eine Schwester des 2006 in Bayern getöteten "Problembären" Bruno, wurde eingefangen und in ein abgesichertes Wildgehege in der Region gebracht. Tierschützer hatten Anfang Mai ein Gutachten erstellen lassen, wonach der Jogger nicht von JJ4, sondern von einem ausgewachsenen Bärenmännchen getötet worden sein soll. Dies sei etwa aus dem Abstand der Eckzähne in den Bisswunden ersichtlich.

Aufgehoben wurde mit der Entscheidung vom Freitag auch der Abschussbefehl auf den Bären MJ5, der ebenfalls Menschen angegriffen und verletzt haben soll. Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass die von der Provinz und den Behörden unterstellte Gefährlichkeit der beiden Tiere - aber vor allem von JJ4 - nicht genügend belegt sei. Es seien keine "ausreichenden Untersuchungen" in dem Zusammenhang vorgenommen worden. Bis Ende Juni können die beteiligten Parteien nun zusätzliche Erklärungen, Gründe, Beweise oder Einsprüche vorbringen. Eine endgültige Entscheidung in der Sache soll es Mitte Dezember geben.

Nicht nur in Italien hat sich seit dem Tod des Joggers die Debatte um das Zusammenleben von Bär und Mensch zugespitzt. Umweltschützer hatten vor der Gerichtsentscheidung für eine Freilassung der Bärin demonstriert. Der Tierschutzverein LAV schreibt in einer Mitteilung von einem "Sieg" vor Gericht und davon, dass es konkrete Möglichkeiten gebe, die Bären umzusiedeln.

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