Baden-Württemberg:Prozess um Vergewaltigung bei Pfadfindern nach mehr als 30 Jahren

Vergewaltigtes Mädchen - Mann nach über 30 Jahren vor Gericht

Der Angeklagte hält sich vor Prozessbeginn im Gerichtsaal einen Aktenordner vor sein Gesicht.

(Foto: Sönke Möhl/dpa)

Ein mittlerweile 64-Jähriger soll in den 80er-Jahren mehrere Pfadfinder zur Vergewaltigung eines Mädchens genötigt haben. Jahrzehnte später muss er sich vor Gericht verantworten.

Ein 64 Jahre alter Mann steht seit Mittwoch wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung in einer Pfadfindergruppe vor dem Landgericht Baden-Baden. Die angeklagte mutmaßliche Tat liegt mehr als drei Jahrzehnte zurück.

Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Mann zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt zwischen 1983 und 1987 in Baden-Baden mehrere Pfadfinder - Kinder oder Jugendliche - zur Vergewaltigung eines damals zwischen sieben und elf Jahre alten Mädchens genötigt hat. Nach der Tat soll der Mann alle beteiligten Kinder und Jugendlichen durch einen "Pfadfinderschwur" genötigt haben, niemandem von dem Geschehen zu erzählen. Das Opfer habe nach der Vergewaltigung gelobt, "dass sie eine gute Pfadfinderin sei", sagte die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklageschrift.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann zahlreiche weitere Missbrauchstaten an Kindern und Jugendlichen vor, die als Pfadfinderübungen getarnt waren, wegen Verjährung aber nicht mehr angeklagt werden können. Im Jahr 2000 hatte der Angeklagte einen Strafbefehl wegen mehrerer Sexualdelikte erhalten.

Der Anwalt des 64-Jährigen forderte gleich zu Beginn der Verhandlung, das Verfahren einzustellen - wegen des alten Strafbefehls und weil die Anklage angesichts des nicht näher eingegrenzten Zeitraums, in dem die Tat stattgefunden haben soll, nicht konkret genug sei. Die Große Strafkammer wies die Anträge nach Beratung zurück. Der Strafklageverbrauch greife hier nicht, weil sich der Strafbefehl eindeutig nicht auf die angeklagte Tat bezogen habe, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Fischer. Die Anklageschrift sei auch nicht zu unbestimmt, weil Ort und Umstände der Tat eindeutig seien.

Der Angeklagte habe "Leben in die Bude gebracht", sagt ein Zeuge

Ein Zeuge, der seit den 70er Jahren organisatorisch bei den Pfadfindern in Baden-Baden tätig ist, beschrieb den Angeklagten als überaus engagiert und aktiv. Nachdem er als junger Mann 1979 oder 1980 dazugestoßen war, habe sich die Zahl der Pfadfinder mehr als verdoppelt. "Er hat sehr viel Leben in die Bude gebracht." Im Umgang mit den Kindern sei er "herzlich, aber in bestimmter Weise auch konsequent" gewesen. "Wir waren ein luschiger Haufen, bei ihm war es ein straffer Haufen", sagte der 71 Jahre alte Zeuge. Von den Ermittlungen gegen den Angeklagten habe er nicht viel mitbekommen.

Die angeklagte Tat ist nicht verjährt, weil die Verjährungsfrist von 20 Jahren bei Vorwürfen wie dem sexuellen Missbrauch von Kindern bis zum Ablauf des 30. Lebensjahres des Opfers ruht. Die 2. Große Strafkammer hat für den Prozess drei weitere Sitzungstage bis zum 15. Oktober angesetzt. Es sollen insgesamt 24 Zeugen gehört werden.

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