Baden-Württemberg:Ehepaar wegen tödlicher Hundeattacke vor Gericht

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  • Im Mai 2017 hat im baden-württembergischen Stetten am kalten Markt ein Hund der Rasse Kangal eine 72 Jahre alte Frau angefallen und zu Tode gebissen.
  • Die Hundebesitzer stehen nun vor Gericht, weil sie der Anklage zufolge ein falsches Halsband verwendet haben sollen, wodurch der Hund sich losreißen konnte.

Kangals sind eindrucksvolle Hunde: Sie werden etwa 70 Zentimeter groß und wiegen bis zu 70 Kilogramm. Züchter beschreiben sie mit den Worten: massig und kräftig. Im vergangenen Mai 2017 hat ein solcher Hund eine eine 72 Jahre alte Rentnerin in der Gemeinde Stetten am kalten Markt auf der Schwäbischen Alb unvermittelt angefallen und mehrmals in Kopf und Hals gebissen. Als der Notarzt kam, konnte er der Frau zunächst nicht helfen, weil der Hund nicht von ihr abließ. Die Polizei erschoss das Tier. Die Frau starb noch am Unglücksort.

Die Besitzer des Tieres müssen sich nun wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Sigmaringen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft der 44-jährigen Frau und dem von ihr getrennt lebenden 48-jährigen Ehemann unter anderem vor, ein zu schwaches Halsband verwendet zu haben, weshalb sich der Hund überhaupt erst habe losreißen können. Zum Prozessauftakt entschuldigten sich die beiden bei den Angehörigen des Opfers. Sie bedauerten den Vorfall zutiefst, ließen sie über ihre Verteidiger ausrichten. "Meine Mandantin hätte es nie für möglich gehalten, dass der Hund derart aggressiv und gefährlich ist", sagte der Anwalt der Frau.

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Von Berit Uhlmann

Der Kangal wird in einigen, nicht in allen Bundesländern als gefährlich eingestuft. Die Vorschriften für Halter sind dabei unterschiedlich. Unter anderem müssen sie durch einen Wesenstest nachweisen, dass das Tier nicht übermäßig aggressiv ist. In Baden-Württemberg, wo sich die tödliche Hundeattacke ereignete, wird der Kangal in der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde nicht aufgeführt. Besitzer müssen auch keinen Sachkundenachweis erbringen, also in einer Prüfung beweisen, dass sie wissen, wie man einen solchen Hund halten muss.

Die Landestierschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Julia Stubenbord, forderte nach Berichten der Heilbronner Stimme und des Mannheimer Morgens strengere Vorgaben. "Wir brauchen einen verpflichtenden Sachkundenachweis für Hundehalter", sagte Stubenbord den Zeitungen. Der Verband für das Deutsche Hundewesen hält die bestehenden Vorschriften dagegen für angemessen. Die Einhaltung der Vorschriften müsse aber besser kontrolliert werden. Die Gefährlichkeit eines Hundes hänge zudem nicht von der Rasse ab, sondern von Haltung, Zucht und Erziehung.

Dem Landeskriminalamt in Stuttgart zufolge nehmen die strafrechtlich relevanten Vorfälle mit Hunden seit Jahren zu. So sei die Zahl der Menschen, die durch Hunde verletzt wurden, von 2013 bis 2017 um 20 Prozent auf 1433 gestiegen. Bundesweit gibt es keine Statistik, die die Zahl der Hundebisse erfasst. Schätzungen gehen von jährlich 18 000 bis 40 000 Menschen aus. Zwei Drittel von ihnen sind Kinder und Jugendliche. Das Statistische Bundesamt zählt jährlich bis zu acht Menschen, die durch eine Hundeattacke ums Leben kommen.

Zuletzt hatte es in Deutschland immer wieder Hundeattacken gegeben. Erst am Wochenende verletzte ein Rottweiler mehrere Menschen am Hauptbahnhof in München. Die Halterin konnte das Tier nicht bändigen, es wurde von der Polizei erschossen. Die 26-Jährige sagte später aus, der Hund sei aus dem Auto gesprungen, als sie ihr eigenes Kind vor ihm schützen wollte. Im Frühjahr hatte in Hannover ein Staffordshire-Terrier-Mischling seine Besitzerin zu Tode gebissen.

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