Süddeutsche Zeitung

Baden-Württemberg:Autofahrer durfte nicht auf Toilette - Polizisten verurteilt

  • Zwei Polizisten ließen einen Autofahrer bei einer Kontrolle nicht auf die Toilette.
  • Beim Versuch, dem Mann Handschellen anzulegen, hatte dieser laut Anklage seinen Stuhlgang nicht mehr halten können.
  • Die Beamten sind nun wegen Körperverletzung im Amt verurteilt worden.

Wer in Deutschland von der Polizei festgesetzt wird, darf trotzdem auf die Toilette gehen. Gefangene haben natürlich das Recht, ihre körperlichen Grundbedürfnisse zu erledigen. Das ist, ganz allgemein, auch im Gesetz über Gefängnisse geregelt: "Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken."

In der Praxis kann das manchmal auch daneben gehen. Oder, im wahrsten Sinne des Wortes, in die Hose. Im idyllischen Mosbach im Odenwald im Norden von Baden-Württemberg sind an diesem Freitag zwei Polizisten vor Gericht gestanden. Der Vorwurf: Sie hätten im März 2014 einen Mann bei einer Fahrzeugkontrolle nicht auf die Toilette gelassen, obwohl der 59-Jährige auf sein dringendes Bedürfnis hingewiesen habe. Der Autofahrer habe daraufhin seinen Stuhlgang nicht mehr halten können.

Die Polizisten sind wegen Körperverletzung im Amt verurteilt worden. Das Landgericht Mosbach verhängte dafür eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten gegen den einen und eine Geldstrafe von 9000 Euro gegen den anderen Polizisten. In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter, den Beamten sei es um eine Disziplinierung des Fahrers gegangen und nicht um Strafverfolgung. Sie hätten zeigen wollen, "wer der Chef ist".

"Ich wusste gar nicht, wie mir geschieht"

Die zwei Beamten sagten in der Verhandlung, sie hätten den erbetenen Toilettengang als Schutzbehauptung betrachtet. Man habe es für möglich gehalten, dass der Autofahrer alkoholisiert gewesen sei. Dem war allerdings nicht so.

Zur Notdurft kam es, als die beiden Polizisten versuchten, dem 59-Jährigen Handschellen anzulegen. Der Autofahrer erklärte dazu bei Gericht, er habe sich mitnichten körperlich gewehrt. "Ich wusste gar nicht, wie mir geschieht."

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SZ.de/dpa/ok/lalse
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