Süddeutsche Zeitung

Baden-Baden:Beim Training missbraucht

Ein Schwimmlehrer soll sich zwei Jahre lang 200 Mal an Mädchen zwischen vier und zwölf Jahren vergangen haben.

Von Oliver Klasen, Baden-Baden

Eine Schutzbehauptung nennen es Juristen, wenn ein Beschuldigter eine ihrer Ansicht nach unplausible Erklärung abgibt, um einer Strafe zu entgehen und sich als unschuldig darzustellen. Ist das, was Dimitri T. an diesem Donnerstag vor dem Landgericht Baden-Baden von seinem Anwalt verlesen lässt, eine Schutzbehauptung? Das wird das Gericht prüfen und darüber entscheiden müssen. T., der in verschiedenen Bädern in Baden-Württemberg als Schwimmlehrer gearbeitet hat, ist wegen Kindesmissbrauchs angeklagt. Fast 200 Taten an etwa 40 Mädchen sind in der Anklageschrift aufgelistet.

Zwar legt er vor Gericht ein Geständnis ab und wendet sich an die Eltern der betroffenen Mädchen: "Es tut mir unendlich leid, und ich möchte mich für alles, was ich getan habe, entschuldigen." Doch T. beschuldigt auch einen anderen, in der Anklageschrift bisher nicht genannten Mann. Der habe ihn genötigt, während des Schwimmunterrichts Unterwasseraufnahmen von den Kindern zu machen. Die ersten Aufnahmen habe er noch aus Neugier gemacht, und zwar mit der Kamera ebenjenes Mannes, bei dem es sich angeblich um einen ehemaligen Vorgesetzten handeln soll. Dieser habe ihn beim heimlichen Filmen erwischt und gedroht, ihn anzuzeigen, wenn er nicht weitere Aufnahmen mache und sie dem Vorgesetzten liefere.

Anhand der Unterwasseraufnahmen sind die Taten gut dokumentiert. Es geht in dem Prozess jedoch nicht nur um das heimliche Filmen. Der Schwimmlehrer soll seine Opfer, Mädchen im Alter zwischen vier und zwölf Jahren, unsittlich berührt haben, in mehreren Fällen in sie eingedrungen sein und ihnen in einigen Fällen mit dem Tod gedroht haben, sollten sie etwas verraten. Die Taten sind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft immer nach einem ähnlichen Muster abgelaufen. Unter dem Vorwand, ihnen Extra-Übungen zu zeigen oder sie zur Toilette zu begleiten, soll er eines der Kinder von der Gruppe getrennt haben. Fast zwei Jahre lang blieben die Übergriffe unbemerkt, bis einige Eltern Verdacht schöpften und den Mann im vergangenen Jahr anzeigten.

Die Staatsanwaltschaft hält Dimitri T. für gefährlich und will Sicherungsverwahrung erreichen, sodass der Mann auch nach Verbüßung der Haft vorerst nicht freikäme. Das Gericht hat neun Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil soll Ende Oktober ergehen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4138252
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 21.09.2018
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.