Prozess in Frankenthal:Vater wirft Baby aus dem zweiten Stock - 15 Jahre Haft

Urteil im ´Babymord-Prozess"

Der Angeklagte David L. vor dem Landgericht Frankenthal.

(Foto: dpa)
  • Im Mai 2016 hat ein 35-Jähriger seine zwei Monate alte Tochter aus dem zweiten Stock eines Wohnhauses geworfen.
  • Nun muss der Mann wegen Mordes, Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung 15 Jahre in Haft.
  • Richter Alexander Schräder bezeichnete die Tat als "besonders verachtenswert".

Weil er seine zwei Monate alte Tochter aus dem zweiten Stock eines Wohnhauses geworfen hat, muss ein Mann aus Rheinland-Pfalz 15 Jahre in Haft. Das Landgericht Frankenthal verurteilte den 35-jährigen David L. wegen Mordes, Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung. Richter Alexander Schräder bezeichnete die Tat als "besonders verachtenswert".

Im Drogenrausch, so die Anklage, habe der Mann Mitte Mai 2016 zunächst mit einem Messer auf seine Freundin eingestochen und dann das Kind aus dem Fenster geworfen. Grund war offenbar Eifersucht, weil die Mutter sich mehr mit dem Säugling beschäftigte als mit ihm. Außerdem wollte er sie für angebliche Untreue bestrafen. Das Kind stürzte 7,5 Meter tief und starb an einem mehrfachen Schädelbruch. Als die Polizei David L. festnehmen wollte, bedrohte er seine anderen beiden Kinder mit dem Messer. Daher der Vorwurf der Geiselnahme.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Staatsanwaltschaft. Die hatte noch ein vergleichsweise mildes Strafmaß gefordert, da sie bei dem Angeklagten eine eingeschränkte Schuldfähigkeit sah wegen seines Drogenkonsums. Dieser hätte den Angeklagten "enthemmt und den Eifersuchtsanfall verstärkt", so der Richter. Die Nebenklage hatte dagegen eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Sie argumentierte ebenfalls mit dem Drogenkonsum des Angeklagten. Demnach habe David L. in einem paranoiden Zustand geglaubt, seine Tochter sei in Gefahr. Daher sei er mit ihr auf den Balkon gelaufen, wo sie ihm versehentlich aus der Hand geglitten sei.

Das Gericht überzeugte diese Argumentation aber nicht. Aussagen der Polizei aus der Tatnacht haben demnach ergeben, dass David L. seine Tochter über seine Schulter vom Balkon geworfen hat. Es gebe daher "keinen vernünftigen Zweifel" daran, dass er das Kind habe töten wollen, sagte Richter Schräder. Die Verteidigung kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an.

Der Fall hatte auch für Aufsehen gesorgt, weil der Angeklagte trotz der schweren Anschuldigungen kurzzeitig freigelassen wurde. Grund waren die Verzögerungen in seinem Prozess. Kurz vor Ende der Verhandlungen erkrankte eine Vorsitzende Richterin schwer und wurde dauerhaft dienstunfähig. Der Prozess musste mit einem neuen Vorsitzenden neu beginnen. Das Bundesverfassungsgericht sah beim Angeklagten das Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt. Im Februar war David L. daher zunächst freigekommen, nachdem er fast drei Jahre in Untersuchungshaft gesessen hatte.

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