Autoraser:Doppelt so schnell wie die Schweiz erlaubt

  • Im Sommer 2014 rast ein deutscher Autofahrer halsbrecherisch über Autobahnen und durch den Gotthard-Autobahntunnel.
  • Er wurde später in der Schweiz in Abwesenheit zu einer Haftstrafe verurteilt.
  • Die Behörden in der Schweiz haben beantragt, dass der Mann seine Strafe in Deutschland absitzen soll. Aber derzeit ist er "aus gesundheitlichen Gründen" auf freiem Fuß.

Von Charlotte Theile, Zürich

Mit einer einzigen Autofahrt hat es ein 44 Jahre alter Mann aus Ditzingen bei Stuttgart geschafft, in der Schweiz zum nationalen Ärgernis zu werden. Im Sommer 2014 raste der Mann in einem getunten BMW derart halsbrecherisch durchs Land, dass die Geschichte bis heute leidenschaftlich gern nacherzählt wird: 40 Minuten, in denen der Verkehrsrowdy fünf Kantone durchquerte, sämtliche Tempolimits verletzte - in der Schweiz darf auf Autobahnen nur 120 Kilometer pro Stunde gefahren werden - und am Schluss sogar im Gotthard-Tunnel, einer in beide Richtungen nur einspurigen, gefährlichen Röhre, in wildem Zickzackkurs überholte.

Bis zu 200 Stundenkilometer soll der "Gotthard-Raser" auf dem Tacho gehabt haben, außerhalb des Tunnels sogar bis zu 250. Im Tessin schließlich stoppte ihn die Polizei, der Wagen wurde konfisziert. Seine Weiterreise nach Italien trat der Mann im Taxi an. Doch damit war der Fall noch nicht erledigt. Er ist es bis heute nicht. Der Schweizer Boulevard, die Schweizer Justiz - sie alle bemühen sich seit Jahren darum, dass der Mann, der mit seiner Fahrt etliche Autofahrer gefährdete, eine richtige Strafe bekommt. Und eine richtige Strafe, das bedeutet für Raser in der Schweiz: Gefängnis.

In Abwesenheit wurde Christian R., den eine Zeitung einmal mit seinem rosafarbenen deutschen Führerschein aus Papier fotografiert hat, im Februar 2017 in Lugano zu 30 Monaten Haft verurteilt, nur ein Teil der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. "Hinter Gitter!" freuten sich die Schweizer Zeitungen - und mussten sich kurz danach von Rechtsexperten belehren lassen: Solange der Mann seine Autoreifen nicht mehr über Schweizer Asphalt rollen lässt, bleibt er wohl ein freier Mann. Eine weitere Runde Volkszorn ergoss sich über den Gotthard-Raser.

Bald darauf eine überraschende Wendung: Das Justizministerium in Bern ersuchte die Kollegen in Stuttgart um "Vollstreckungshilfe". Der Mann sollte das, wozu er in der Schweiz verurteilt worden war, in seinem Heimatland absitzen - unabhängig davon, dass in Deutschland, wo es kein generelles Tempolimit auf Autobahnen gibt und Raser sehr viel sanfter angefasst werden, eine Haftstrafe für ein solches Vergehen nie infrage gekommen wäre. Die Staatsanwaltschaft in Stuttgart verfolgte den Mann schließlich, die Gerichte in Baden-Württemberg schienen etwas überfordert von dem Fall, der inzwischen auch in Deutschland Schlagzeilen gemacht hatte. Das Landgericht Stuttgart fand, Christian R. müsse nicht ins Gefängnis, das Oberlandesgericht korrigierte das Urteil im April. Die Schweizer Zeitungen jubelten.

Doch als das Boulevardblatt Blick seine Jagd auf den "Tempo-Proleten" aus Deutschland an diesem Dienstag endlich zu einem verdienten Ende bringen wollten, kam es - aufgepasst - zu einer abrupten Kehrtwende. Anders als die Staatsanwaltschaft Stuttgart zunächst verkündet hatte, saß Christian R. immer noch nicht ein. Aus "gesundheitlichen Gründen" sei der Autofahrer derzeit nicht haftfähig, so begründete die Behörde die Verzögerung.

In der Schweiz fehlt inzwischen vielen die mentale Kapazität, um die ständigen Neuigkeiten aus Ditzingen aufzunehmen. Eine "Farce", ein "Riesen-Puff" (etwa: Riesen-Chaos) sei die ganze Veranstaltung, schäumt der Blick, die Stuttgarter Nachrichten vermelden dagegen nüchtern einen Antrag der Schweizer Justiz, der sich nun "über mehrere Instanzen" hinziehe, auch hier scheinen die Berichterstatter des Falls langsam überdrüssig zu werden. Nur eines erzählt man sich immer noch gern: Wie der Mann mit 200 Sachen durch den Tunnel der strengen Schweizer gebraust ist.

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