Ausbildung bei der Polizei:Bewerberin mit Implantaten darf Polizistin werden

Erst hieß es, die Verletzungsgefahr sei mit Silikonimplantaten zu groß. Jetzt darf eine 20-Jährige mit operierten Brüsten doch in den Polizeidienst. Die dahinter stehende Verbotsregelung wird mehr und mehr ausgehöhlt.

Eine junge Frau mit Silikonbrüsten darf nach anfänglichem Widerstand nun doch eine Ausbildung bei der Polizei machen. Weil sie ihre Ausbildung wegen der Implantate nicht antreten durfte, wandte sich die 20-Jährige an den Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags und bekam nun Recht.

Die junge Frau war im September 2013 vom Polizeiarzt wieder nach Hause geschickt worden. Sie hatte zunächst die Aufnahmeprüfung bestanden, sich aber in der Zwischenzeit Silikonimplantate einsetzen lassen.

Eigentlich besagt eine bundeseinheitliche Polizeiverordnung, dass Frauen mit Implantaten in der Brust wegen der Verletzungsgefahr nicht für den Dienst geeignet sind. Weil die Implantate reißen können, sei die Gefahr von Komplikationen zu groß.

Berliner Gericht entscheidet für Trägerin von Implantaten

Allerdings scheint die Regelung immer weniger haltbar: Erst vor einem Monat hatte ein Gericht in Berlin mit ähnlichem Tenor entschieden, dass Silikonbrüste kein Hindernis für den Polizeidienst sein dürften. Bewerbern dürfe die gesundheitliche Eignung nur abgesprochen werden, wenn die Wahrscheinlichkeit von Frühpensionierung oder Erkrankungen hoch sei - dies sei hier nicht der Fall, urteilte das Verwaltungsgericht.

Es sei weder feststellbar, dass die Bewerberin durch die Implantate weniger leistungsfähig sei, noch, dass sie bei der Dienstausübung erheblich mehr gefährdet sei als andere Bewerberinnen. Die Befragung einer Fachärztin habe ergeben, dass typische Polizeieinsätze und das Tragen der Schutzkleidung die Klägerin nicht stärker gefährden würden als Bewerberinnen ohne Brustimplantate.

Auch in Stuttgart ist die Ablehnung der Anwärterin nun wohl hinfällig: Nach Auskunft des Innenministeriums in Stuttgart muss der Landtag die Petition nur noch beschließen. Dies gilt als Formsache. Das Ministerium werde den Beschluss dann umsetzen.

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