Süddeutsche Zeitung

Prozess in Berlin:Arzt wegen Missbrauchs an einem Patienten verurteilt

Seit einigen Jahren gab es Vorwürfe, der Mediziner würde das Verhältnis zu Patienten ausnutzen. Nun hat ihn das Amtsgericht Tiergarten in einem Fall schuldig gesprochen. Für die queere Szene hat das Urteil Signalwirkung.

Von Verena Mayer, Berlin

Dr. J. gilt in Berlin nicht nur als Spezialist für sexuell übertragbare Krankheiten. Sondern auch als Arzt, der besonders gut auf die Bedürfnisse von LGBTQ-Patienten eingehen kann. Tausende Menschen hat er in seiner Praxis seit den Neunzigerjahren behandelt, Kollegen beschrieben ihn als engagiert und fürsorglich, als jemanden, der Tag und Nacht für seine Patienten da sei. Und der gerade Menschen mit einer HIV-Diagnose Zuversicht gegeben habe.

Doch dabei soll Dr. J. Grenzen überschritten haben. Mehrere Männer berichten, Dr. J. habe ihre Genitalien auf unangemessene Weise berührt und immer wieder Untersuchungen im Intimbereich vorgenommen, die ihrer Ansicht nach gar nicht nötig gewesen seien. Seit April muss sich Dr. J. daher vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe zwischen 2011 und 2013 Untersuchungen an fünf Patienten ausgenutzt, um sich sexuell zu erregen. Am Montag wurde er in einem Fall schuldig gesprochen.

Dr. J., 63, graues Haar, dunkler Anzug, sitzt vor Gericht zwischen seinen drei Verteidigern. Er hört interessiert zu und nickt immer wieder, vor allem, wenn andere Mediziner auftreten, um als Gutachter auszusagen. So, als sei dies eine Art medizinische Fortbildung und kein Gerichtsprozess. Es ist nicht das erste Mal, dass es Vorwürfe gegen ihn gibt. Bereits 2013 beschwerten sich Patienten bei der Ärztekammer über ihn, die daraufhin ein berufsrechtliches Ermittlungsverfahren einleitete. 2014 begann auch die Staatsanwaltschaft zu ermitteln. Dann passierte lange nichts - bis zur "Me Too"-Debatte. Nicht nur Frauen wandten sich damals mit Erlebnissen sexueller Übergriffe an die Öffentlichkeit, sondern auch einige Männer. Darunter Patienten von Dr. J.

Ein "Me Too"-Fall, der Tabus berührt - Übergriffe unter Männern

Was in der Praxis passiert sein soll, gilt inzwischen als erster großer "Me Too"-Fall in Deutschlands queerer Szene. Er berührt Experten zufolge ein Thema, das lange tabu war: sexualisierte Übergriffe unter Männern. In einer Szene, die lange dafür kämpfen musste, überhaupt von der Gesellschaft akzeptiert zu werden, fällt es vielen schwer, solche Vorfälle an die Öffentlichkeit zu bringen. Und wie die meisten "Me Too"-Fälle handelt auch dieser von Dingen, die zwischen zwei Menschen passieren, ohne Zeugen, in einem geschlossenen Raum.

Das Amtsgericht Tiergarten muss daher erst einmal herausfinden, was in der Praxis von Dr. J. überhaupt geschehen ist. Mehrere Männer treten in den Zeugenstand und werden bis ins letzte Detail über ihre Untersuchungen im Genitalbereich befragt. Ein Mann namens Dr. B. berichtet etwa, Dr. J. habe ihn nach einer Harnröhrenuntersuchung am Penis berührt, bis er eine Erektion bekam. Dr. J. bestreitet diese und alle anderen Vorwürfe vor Gericht. Alle Handgriffe seien im Rahmen der üblichen Untersuchungen erfolgt, sie seien medizinisch, nicht sexuell motiviert gewesen. Bei den Patienten sei es möglicherweise zu "Missverständnissen" gekommen.

Vor Gericht wechseln sich die Gutachter stetig ab

Was ist eine ärztliche Handlung im Genitalbereich, wo beginnt ein sexueller Übergriff? Um das zu klären, wechseln sich vor Gericht ab einem bestimmten Punkt die Gutachter stetig ab. Über einen Beamer werden Grafiken der männlichen Anatomie auf eine Leinwand projiziert, Begriffe wie "digitorektale Untersuchung", "Harnröhrenabstrich" oder "proktologische Befunde" erfüllen den Raum. Ein ärztlicher Gutachter sagt, es sei durchaus üblich, im Rahmen der als sehr unangenehm empfundenen rektalen Untersuchung so viele Bereiche wie möglich abzutasten, "wenn ich schon vor Ort bin, untersuche ich alles, was da ist". Auch könne er nicht beurteilen, ob Dr. J. die Geschlechtsteile dabei auf unangemessene Weise berührt habe. Aber es gebe schon einige Dinge, die "eher ungewöhnlich" gewesen seien. Dass Zeugen etwa beschrieben, sie hätten sich ganz nackt ausziehen sollen, so etwas mache man bei solchen Untersuchungen kaum. Oder dass ein Patient eine Spermaprobe im Beisein des Arztes abgegeben haben soll - "das ist nicht so Usus".

Es ist ein langwieriger und schwieriger Prozess. Vieles passiert unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Immer wieder zweifelt die Verteidigung die Glaubwürdigkeit der Zeugen an, ein Aussagepsychologe wird gehört. Der sagt, er komme mit seinen diagnostischen Möglichkeiten auch nicht weiter. Zwar wirkten die Aussagen der Zeugen nicht, als seien sie aus der Luft gegriffen, er könne aber auch nicht ausschließen, dass die Männer etwas in die Vorgänge in der Praxis hineininterpretiert hätten oder Dr. J. belasten wollten. Vor Gericht wird einmal mehr klar: Es ist das eine, mutmaßliche sexuelle Übergriffe zu melden. Und etwas völlig anderes, sie vor Gericht belegen zu können.

Die Behörden wussten seit Jahren von den Vorwürfen

Der Eifer der Justiz, den Fall schnell voranzutreiben, war ebenfalls nicht sehr groß. Im April 2016 wurde Anklage gegen Dr. J. erhoben, doch erst im April 2021 begann der Prozess - kurz bevor die angeklagten Vorwürfe verjährt wären. Dies habe die betroffenen Männer zusätzlich belastet, sagt eine Anwältin der Nebenklage.

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilt Dr. J. am Montag wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses zu einer Geldstrafe von 45 000 Euro. Allerdings spricht es den Arzt nur in einem Fall schuldig, dem von Dr. B. Diesen habe Dr. J. am Penis manipuliert, angeblich, um einen Harnröhrenabstrich durchführen zu können. Doch Dr. B. habe darlegen können, dass die Berührung erst nach dem Abstrich erfolgte, "dafür gab es medizinisch also keinen Grund mehr". Dr. B. sei glaubwürdig, es gebe keine Zweifel an seiner Darstellung.

Bei den übrigen Fällen sei hingegen nicht klar, ob die Vorwürfe stimmen, so der Richter. Da habe etwa ein Zeuge einen sehr großen Belastungsehrgeiz an den Tag gelegt, bei einem anderen sei es aufgrund seiner psychischen Verfassung nicht klar gewesen, ob er die Wahrheit sagt. Dass Dr. J. zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 300 Euro verurteilt werde und nicht zu einer Haftstrafe, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, liege unter anderem an der langen Verfahrensdauer. Diese sei auch für Dr. J. belastend gewesen.

Für eine Anwältin der Nebenklage ist das Urteil trotzdem ein Erfolg. Zum einen, weil es überhaupt eine Verurteilung gebe - 80 Prozent der Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs würden eingestellt, bevor es überhaupt zu einem Prozess komme. Zum anderen habe das Verfahren in der Szene "viel losgetreten". Es habe dem Thema sexualisierter Übergriffe Relevanz gegeben und Betroffenen "Mut gemacht zu reden". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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