Süddeutsche Zeitung

Arnsberg:Kind verhungert: Mutter muss mehr als drei Jahre in Haft

  • Wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge muss eine Mutter für drei Jahre und sechs Monate in Haft.
  • Sie soll ihren zweijährigen Sohn verhungern haben lassen; auch seine Schwester war stark unterernährt, konnte aber noch gerettet werden.
  • Die Mutter hat die Vorwürfe bestritten; sie behauptet, ihre Kinder seien krank gewesen.

Ein zweijähriges Kind verhungert vor den Augen seiner Mutter - ohne dass diese etwas davon mitbekommen haben will. Der Fall des kleinen Anakin aus dem nordhrein-westfälischen Winterberg hat im Februar 2014 die Öffentlichkeit schockiert. Nun ist das Urteil gegen die Mutter gefallen: Sie muss wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge für drei Jahre und sechs Monate in Haft. Die Mutter habe sich nicht ausreichend um ihren Sohn gekümmert und ihn verhungern lassen, hieß es vom Landgericht Arnsberg.

Das Gericht lag damit geringfügig unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre Gefängnis gefordert hatte. Der Verteidiger der Mutter hatte sich für eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung ausgesprochen. Er kündigte an, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Vor Gericht hatte die Mutter ausgesagt, ihr sei zu keinem Zeitpunkt bewusst gewesen, dass etwas passieren könnte. Als sie später die Bilder von ihren beiden kleinen Kindern gesehen habe, habe sie sich selbst erschrocken. "Ich liebe meine Kinder."

Als die Mutter den Jungen und seine Schwester damals in Krankenhaus brachte, wog er kaum mehr als sechs Kilo. Normalerweise bringen Kinder in dem Alter um die 15 Kilo auf die Waage. Die Mutter begründete den Gewichtsverlust mit einem heftigen Magen-Darm-Virus. Der grassiere gerade in der Familie, auch die neun Monate alte Schwester war stark unterernährt. Sie konnten die Ärzte noch retten, für Anakin kam jede Hilfe zu spät. Er starb einen Tag später.

Es ist bereits das zweite Mal, dass die Frau deswegen vor Gericht steht. In einem ersten Prozess am Amtsgericht Medebach hatte die Staatsanwaltschaft der Frau noch keinen Vorsatz unterstellt. Die zehnfache Mutter sei überfordert gewesen, da seien die kleinen Kinder offenbar nicht genügend beachtet worden, hieß es damals. Der Richter kam aber zu einem anderen Schluss: Der Zustand des Kindes muss erkennbar gewesen sein. Die Mutter habe den Tod zwar nicht gewollt, aber billigend in Kauf genommen. Daraufhin musste der Prozess neu verhandelt werden.

Fraglich ist in dem Fall auch, warum die Behörden nicht eingeschritten sind. Die Familie wurde bereits lange zuvor vom Jugendamt betreut. Ein halbes Jahr vor dem Tod des Jungen zog die Familie nach Winterberg um. Die Behörde informierte die Kollegen vor Ort von dem Fall. In dem Brief ist die Rede von Kindeswohlgefährdung und Unterernährung. Eine Hebamme untersuchte die Kinder, konnte aber nichts feststellen. Daraufhin soll sich die Mutter immer mehr abgeschottet haben, zu regelmäßigen Kontrollen kam es nicht mehr.

Eine Sozialarbeiterin wurde in dem Fall bereits wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sie hatte die Familie kurz vor dem Tod des Jungen noch besucht, soll dabei aber nicht genau geschaut haben, wie es den Kindern geht. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt. Auch dieser Prozess wird in Arnsberg neu verhandelt.

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