Süddeutsche Zeitung

Großbritannien:Gericht: Archie darf nicht zum Sterben in Hospiz verlegt werden

Der High Court in London hat den Antrag der Eltern abgelehnt, weil eine Verlegung zu riskant sei. Nun hat die Familie des unheilbar kranken Jungen einmal mehr ein Berufungsgericht angerufen.

Anders als seine Eltern es wünschen, darf der unheilbar kranke Archie in England nicht zum Sterben in ein Hospiz verlegt werden. Der High Court in London lehnte einen entsprechenden Antrag der Eltern des Zwölfjährigen mit Blick auf die Risiken einer Verlegung am Freitag ab. Es sei im besten Interesse Archies, dass die lebenserhaltenden Maßnahmen im Krankenhaus statt in einer anderen Umgebung eingestellt würden, sagte die Richterin. Die Familie und ihre Unterstützer wandten sich daraufhin am Freitag mit einem Antrag auf Verlegung ans Berufungsgericht.

Zunächst laufen die Geräte, die den Jungen in einem Londoner Krankenhaus am Leben halten, also weiterlaufen. Die Klinik hatte bereits mehrmals angekündigt, die Geräte abzuschalten, doch durch den langen Rechtsstreit um Archies Schicksal verzögerte sich dieser Moment immer wieder. Archie liegt seit April im Koma. Bei einem Unfall zu Hause in Southend-on-Sea hatte er sich schwere Hirnverletzungen zugezogen, womöglich bei einer Internet-Mutprobe. Die behandelnden Ärzte sehen keine Chance auf eine Genesung.

Das höchste britische Gericht hatte die Entscheidung der Ärzte gestützt, Archie sterben zu lassen. Dies sei im besten Interesse des Jungen. Auch ein letzter Appell der Eltern an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg blieb diese Woche erfolglos. Archies Eltern versuchten daraufhin, seine Verlegung in ein Hospiz zu erwirken, damit ihr Sohn in einer ruhigeren, friedlicheren Umgebung seine letzten Stunden verbringen kann. Das Krankenhaus lehnte dies jedoch ab: "Archie ist in einem solch instabilen Zustand, dass ein erhebliches Risiko sogar dann besteht, wenn er innerhalb seines Krankenhausbettes gedreht wird, was im Rahmen seiner fortlaufenden Pflege erfolgen muss", teilte der Krankenhausbetreiber mit. Eine Verlegung mit dem Krankenwagen in eine völlig andere Umgebung würde daher höchstwahrscheinlich seinen Zustand rapide verschlechtern.

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SZ/dpa/cch/nas
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