Süddeutsche Zeitung

Antrag endgültig gebilligt:Belgischer Sexualstraftäter darf sterben

Nach 30 Jahren Haft wurde einem Sexualstraftäter in Belgien das Recht auf Sterbehilfe gewährt. Ein Berufungsgericht in Brüssel hat den Wunsch des Häftlings jetzt endgültig gebilligt.

  • Ein Berufungsgericht in Brüssel hat den Antrag eines Sexualstraftäters auf Sterbehilfe endgültig gebilligt.
  • Frank Van Den Bleeken sitzt seit fast 30 Jahren im Gefängnis und leidet nach eigenen Angaben stark unter seinen sexuellen Wahnvorstellungen.

Berufsgericht billigt Antrag endgültig

Nach fast 30 Jahren Haft darf ein Sexualstraftäter in Belgien wie von ihm selbst beantragt sterben. Ein Berufungsgericht in Brüssel billigte am Montag den Antrag des Häftlings auf Sterbehilfe endgültig.

Der 50 Jahre alte Frank Van Den Bleeken leidet nach eigenen Angaben unter "unerträglichen psychischen Qualen". Weil er nach eigenen Angaben nicht ausreichend therapiert wurde, will er sterben. In Belgien ist seit 2002 die Sterbehilfe erlaubt - nicht nur für Todkranke, sondern auch für Menschen, die psychisch leiden.

Keine Verlegung in niederländisches Gefängnis

Der Häftling, der wegen mehrfacher Vergewaltigung und wegen Mordes einst verurteilt wurde, erfülle die rechtlichen Voraussetzungen, um Anspruch auf Sterbehilfe zu erhalten, hatte sein Anwalt Jos Vander Velpen vor einigen Tagen im belgischen Fernsehen gesagt. Eine Sprecherin des Justizministeriums bestätigte damals, dass der Mann in einem Krankenhaus seinem Leben ein Ende setzen dürfe.

Van Den Bleeken hatte vor dem Antrag auf Sterbehilfe vergeblich versucht, zur Behandlung in ein niederländisches Gefängnis verlegt zu werden. In Belgien gibt es bisher keine entsprechende Spezialklinik. Der Häftling entschied daher, in ein Krankenhaus verlegt zu werden, um dort 48 Stunden mit seinen Angehörigen zu verbringen, bevor er mit ärztlicher Hilfe aus dem Leben scheidet.

Sterbehilfe in Belgien

Im vergangenen Jahr nahmen in Belgien 1807 Menschen Sterbehilfe in Anspruch. Das waren 27 Prozent mehr als 2012 und ein neuer Rekord seit der Legalisierung der Sterbehilfe 2002. Seit dem vergangenen Februar ist in Belgien sogar Sterbehilfe für Kinder erlaubt - wenn auch unter sehr strengen Voraussetzungen. Das Parlament hat dem entsprechenden Gesetz zugestimmt.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2152521
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/dpa/afis/zoch
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.