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Anschlag auf Asylbewerberheim:Haftstrafen für die Brandstifter

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Urteil im Prozess um den Anschlag auf ein Asylbewerberheim in Sachsen-Anhalt: Drei der Angeklagten müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis.

Eineinhalb Jahre nach dem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Sangerhausen (Sachsen-Anhalt) hat das Landgericht Halle die vier Angeklagten wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung verurteilt. Die drei jungen Männer und eine Frau bekamen Haftstrafen von bis zu fünf Jahren und vier Monaten - in einem Fall auf Bewährung.

Die Angeklagten im Alter von 22 bis 28 Jahren wurden bereits kurz nach der Tat im Januar 2007 verhaftet. Der Vorsitzende Richter bezeichnete in seiner Urteilsbegründung die Tat als "feigen, menschenverachtenden Anschlag" mit ausländerfeindlichem Hintergrund, die auch tödlich hätte ausgehen können. Bei dem Anschlag waren Molotow-Cocktails in die Unterkunft geworfen worden. Die drei Asylbewerber, die damals in dem Haus lebten, bemerkten den Brand rechtzeitig und konnten sich in Sicherheit bringen. Laut Nebenklage haben sie aber bis heute psychische Probleme.

Einer der Angeklagten wurde zu fünf Jahren und vier Monaten, ein weiterer zu vier Jahren und neun Monate und der dritte zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Die junge Frau, die zur Tatzeit strafrechtlich noch als Heranwachsende galt, erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Ausländerfeindlich motivierte Tat

Im Ergebnis des Prozesses, der ein Jahr dauerte, sah es das Gericht als erwiesen an, dass die aus der rechten Szene bekannten Angeklagten am frühen Morgen des 6. Januar 2007 zusammen vor die Flüchtlingsunterkunft zogen und gemeinschaftlich mehrere Brandflaschen hineinwarfen. Dem Feuer, das sich im Erdgeschoss ausbreitete, konnten die drei dunkelhäutigen Bewohner des Heimes nur mit knapper Not entkommen. Mindestens einer der damaligen Heimbewohner leidet noch heute unter den psychischen Folgen des Anschlages.

Als Motiv für die Tat wurden Ausländerfeindlichkeit und Rache für einen vermeintlichen früheren Angriff eines der Bewohner auf einen der Angeklagten genannt. Einzelheiten des Tathergangs, unter anderem wer welche Brandflasche warf, konnten an 36 Verhandlungstagen mit mehr als 35 vernommenen Zeugen nicht bis ins Detail geklärt werden. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht, dass einer der Angeklagten teilgeständig und zwei zur Tatzeit alkoholisiert waren.

Die Staatsanwaltschaft hatte für Freiheitsstrafen zwischen acht und fünf Jahren plädiert. Die Verteidigung beantragte in zwei Fällen Freispruch und forderte für zwei weitere Angeklagte Haftstrafen auf Bewährung.

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dpa/AP/hai
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