Süddeutsche Zeitung

Anklage gegen norwegischen Attentäter:Breivik muss sich wegen Terrorismus verantworten

Der Bombenanschlag von Oslo und das Massaker auf der Insel Utøya waren Anschläge auf den norwegischen Staat. So sieht es die Staatsanwaltschaft in Oslo - und hat den Attentäter Anders Behring Brevik wegen Terrorismus angeklagt.

Er selbst propagiert seine Taten als notwendig für die Zukunft Norwegens. Die norwegische Justiz sieht die Verbrechen von Anders Behring Breivik dagegen als Angriff auf den Staat: In Oslo wurde der Attentäter an diesem Mittwoch - mehr als sieben Monate nach dem Bombenanschlag in der norwegischen Hauptstadt und dem Massaker auf der Insel Utøya - wegen Terrorismus angeklagt.

Auf einer Pressekonferenz stellte Staatsanwältin Inga Bejer Engh die Anklageschrift vor. Darin bezieht sich die Staatsanwaltschaft auf einen Paragrafen der Anti-Terror-Gesetze: Dieser behandelt Taten, die darauf abzielen, die Arbeit der Regierung in sensiblen Bereichen zu stören und die Bevölkerung in Angst zu versetzen.

Anders Behring Breivik hatte am 22. Juli 2011 zunächst im Regierungsviertel von Oslo eine Bombe gezündet. Acht Menschen kamen dabei ums Leben, die Detonation richtete außerdem schwere Sachschäden in dem Stadtbezirk an. Anschließend begab sich der Attentäter auf die im Tyrifjord außerhalb der Stadt gelegene Insel Utøya und richtete dort in einem Jugend-Ferienlager der regierenden Arbeiterpartei ein Blutbad mit 69 Toten an.

Die meisten Opfer waren unter 25

Wie Staatsanwältin Engh mitteilte, waren 34 der Opfer auf dem kleinen Eiland zwischen 14 und 17 Jahren alt. Nur sieben seien älter als 25 gewesen. 67 von ihnen seien direkt durch Schüsse getötet worden. Zwei ertranken oder stürzten zu Tode, als sie vor dem Mörder flohen. 33 weitere Menschen wurden durch Schüsse verletzt.

Breivik hat die Taten gestanden, sich aber im juristischen Sinne für nicht schuldig erklärt. Seine Opfer bezeichnete der bekennende Rechtsextremist in Verhören als "Verräter", die für liberale Einwanderungsgesetze stünden und damit eine schleichende Islamisierung des skandinavischen Landes zu verantworten hätten. Zuletzt nutzte der 32-Jährige einen Haftprüfungstermin Anfang Februar, um seine menschenverachtende Ideologie zur Schau zu stellen: Beim Betreten des Gerichtssaals erhob er seine Hände zu einem rechtsextremistischen Gruß.

Die norwegischen Anti-Terror-Gesetze ermöglichen eine Höchststrafe von 21 Jahren. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch bereits angedeutet, dass sie Breivik als psychisch krank betrachtet. Ein umstrittenes rechtspsychiatrisches Gutachten hatte den Massenmörder für nicht zurechnungsfähig erklärt. Nach wütenden Protesten unter anderem von Opferfamilien soll Breivik nun jedoch abermals auf seinen Geisteszustand hin untersucht werden.

Der Prozess gegen ihn beginnt voraussichtlich am 16. April.

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