Die Staatsanwaltschaft Koblenz prüft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die stellvertretende SPD-Vorsitzende Andrea Nahles wegen des Verdachts der Fahrerflucht.
Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Hund am Montag berichtete, soll Nahles am vergangenen Mittwoch im rheinland-pfälzischen Andernach ein anderes Auto beim Ausparken gerammt und sich vor Ablauf der vorgeschriebenen Wartefrist vom Unfallort entfernt haben. Die SPD-Politikerin habe allerdings an dem beschädigten Wagen eine Visitenkarte hinterlassen, um für den Geschädigten erreichbar zu sein.
Hund sagte, die Staatsanwaltschaft sei über den Vorgang erst am vergangenen Samstag durch die Presse informiert worden. Weitere Informationen lehnte die Staatsanwaltschaft ab und verwies auf die Vorschriften zur Immunität von Abgeordneten.
Nach der Geschäftsordnung des Bundestages muss die Staatsanwaltschaft den Parlamentspräsidenten und den betroffenen Abgeordneten vor Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens informieren. Erst 48 Stunden nach dieser Mitteilung darf das Ermittlungsverfahren formell eingeleitet werden.