Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Köln:Bewährungsstrafe für falsche Germanwings-Angehörige

  • Eine Frau, die sich nach dem Germanwings-Absturz als Angehörige ausgegeben haben soll, ist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.
  • Die Angeklagte war wegen Betruges angeklagt gewesen, erschien aber wegen einer Erkrankung nicht zum Prozessauftakt im Kölner Amtsgericht.

Von Anna Fischhaber

Es war die schlimmste Katastrophe der deutschen Luftfahrtgeschichte: Alle 150 Insassen des Germanwings-Fluges 9525 starben, als Copilot Andreas Lubitz die Maschine absichtlich gegen einen Felsen in den französischen Alpen steuerte. Der Absturz ließ fassungslose Angehörige zurück. Eltern, Freunde, Partner, Kinder, die mit dem Verlust klarkommen müssen. Umso zynischer erscheint da der Fall einer Frau aus dem Kreis Höxter, die sich fälschlicherweise als Angehörige eines Opfers ausgegeben haben soll - und sich so zwei Reisen nach Frankreich erschlichen hat.

Von diesem Mittwoch an sollte sich die 35-Jährige wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Köln verantworten. Doch die Frau erscheint nicht. Sie sei krank, sagte der Richter. Er habe am Morgen die Krankmeldung erhalten. Ein Urteil gibt es dennoch: in Abwesenheit wird die Frau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Laut Anklage behauptete die zweifache Mutter, sie sei die Cousine einer Lehrerin des Halterner Gymnasiums. Bei dem Crash starben 16 Schüler und zwei Lehrerinnen der Schule. Die Lufthansa hatte nach dem Unglück im März 2015 Angehörige unbürokratisch nach Frankreich geflogen und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernommen. Die Angeklagte soll das Angebot zweimal ausgenutzt haben.

In Frankreich wurde sie unter anderem mit den trauernden Angehörigen zur Absturzstelle gebracht und nahm sogar die Hilfe des Kriseninterventionsteams in Anspruch. Im Gespräch mit den Psychologen machte sie dann allerdings widersprüchliche Angaben und flog auf. Den Ermittlungen zufolge stand die Frau in keiner Beziehung zu einem der Opfer.

Zu ihrem Motiv hat sich die 35-Jährige bislang nicht geäußert. "Das ist ein sehr kurioser Fall, so etwas hatten wir noch nie", hatte der Sprecher des Kölner Amtsgerichts im Vorfeld erklärt. Demnach ist völlig unklar, ob sich die Angeklagte mit ihrer Aktion einen Urlaub erschleichen wollte oder ob sie sich wirklich für eine Betroffene hielt.

Angeklagte ließ sich von zwei Männern und Kindern begleiten

Für die erste Theorie spricht, dass die Angeklagte sich bei jeder ihrer zwei Reisen von einem Mann begleiten ließ, beide soll sie im Internet kennengelernt haben. Auch ihre Kinder nahm sie einmal mit. Die erste Reise dauerte nur einen Tag. Das zweite Mal soll die Angeklagte immerhin sechs Tage in Marseille geblieben sein, wo sie in einem Hotel untergebracht war. Insgesamt entstand der Lufthansa ein Schaden von etwa 15 000 Euro.

Möglich ist auch, dass sich die Frau eingebildet hat, sie sei wirklich von dem Crash und seinen Folgen betroffen gewesen. Medienberichten zufolge hat sie sich sogar ein Tattoo stechen lassen, das eine Trauerschleife, die Flugnummer, die Absturzzeit und die Geodaten der Absturzstelle zeigt. Dass Menschen behaupten, sie seien Opfer einer Straftat geworden, gibt es immer wieder. Oft spiele ein Solidaritätsgefühl mit der Gruppe der Opfer eine Rolle, erklärt Rechtspsychologin Anja Kannegießer. Aber auch narzisstische Gefühle wie ein Bedürfnis nach Aufmerksamkeit und Zuwendung könnten der Grund sein.

Vor dem Amtsgericht wird die Frage nach dem Motiv am Mittwoch nicht geklärt. Erst unmittelbar vor Beginn des Prozesses sei im Gericht ein Attest der Angeklagten eingegangen, sie liege im Krankenhaus, sagt der Gerichtssprecher. In solchen Fällen sei ein Strafbefehl ein übliches Mittel, um Verfahren zu beenden und Zeit und Kosten zu sparen. "Es ist jetzt an der Angeklagten zu entscheiden, ob sie den Strafbefehl akzeptiert", so der Sprecher. Die Frau habe zwei Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen - tut sie das nicht, wird das Urteil rechtskräftig.

(Mit Material der Agenturen)

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