Amoklauf in Kino:Aurora-Attentäter könnte Todesstrafe entgehen

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Er soll in einem Kino wahllos um sich geschossen und dabei zwölf Menschen getötet haben: Laut Medienberichten überlegt der mutmaßliche Amokläufer von Aurora, sich schuldig zu bekennen, um ein Todesurteil zu verhindern.

Der mutmaßliche Amokläufer von Aurora, James Holmes, könnte sich nach Angaben seiner Anwälte schuldig bekennen, um der Todesstrafe zu entgehen. Das berichteten mehrere US-Medien. Holmes wolle "das Verfahren beenden und für alle Beteiligten eine schnelle und endgültige Entscheidung herbeiführen", zitierte die Zeitung Denver Post aus Unterlagen, die von den Anwälten des 25-Jährigen bei Gericht eingereicht worden seien. "Das einzige Hindernis", den Fall abzuschließen, sei die mögliche Forderung der Todesstrafe.

Holmes wird beschuldigt, in der Nacht zum 20. Juli 2012 während einer "Batman"-Filmpremiere in einem Kino der Stadt Aurora wahllos um sich gefeuert zu haben. Dabei starben zwölf Menschen, 58 wurden verletzt. Der heute 25-Jährige war direkt nach der Tat festgenommen worden. Vor Gericht soll er sich in 166 Anklagepunkten verantworten, allen voran Mord und versuchter Mord.

Bei einer Anhörung Anfang Januar hatte die Staatsanwaltschaft bereits umfangreiches Beweismaterial gegen Holmes vorgelegt. Unter anderem spielte sie die Notrufe aus der Tatnacht vor, in denen Schüsse und chaotischer Lärm zu hören waren. Zeugen sagten aus, dass Holmes zunächst Rauchbomben zündete und dann wahllos mit drei verschiedenen Waffen auf Kinobesucher feuerte. Polizisten beschrieben die blutigen Szenen und die Festnahme von Holmes am Tatort. Richter William Sylvester kam daraufhin zu dem Schluss, dass die Beweise für eine Hauptverhandlung ausreichen.

Eine Frage der Zurechnungsfähigkeit

Am Montag soll Holmes nun erneut vor Gericht erscheinen. Dann wird die Staatsanwaltschaft voraussichtlich das Strafmaß beantragen. Bislang ist strittig, ob Holmes zum Zeitpunkt der Tat geistig krank war, so dass er nicht für das Verbrechen bestraft werden kann.

Seine Anwälte lassen noch offen, ob sie auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren wollen. Verteidiger Daniel King sagte bei der Anhörung im Januar, sie seien wahrscheinlich Anfang Mai oder Anfang Juni bereit, diesbezüglich eine Entscheidung mitzuteilen. Bis es soweit ist, veranlasste Richter Sylvester automatisch das Bekenntnis "nicht schuldig" für Holmes.

Fest steht: Holmes' Anwälte wollen erreichen, dass ihr Mandant der Todesstrafe entgeht, weshalb sie für ihn eine lebenslange Gefängnisstrafe ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung erwirken wollen. Die Staatsanwaltschaft hat bis zum 1. April Zeit zu entscheiden, ob sie die Todesstrafe beantragen will. Der Prozess soll am 5. August mit der Auswahl der Jury beginnen.

© Süddeutsche.de/dpa/AFP/feko - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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