Amoklauf bei "Batman"-Premiere:"Wirst du mich im Gefängnis besuchen?"

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Er hat zwölf Menschen getötet und 70 weitere verletzt: Im Prozess gegen den Amokläufer von Aurora, James Holmes, wird es vor allem um dessen Zurechnungsfähigkeit gehen. Dabei könnten auch Einträge in seinem Notizbuch eine wichtige Rolle spielen.

Von Jürgen Schmieder

Eigentlich geht es nur um diese eine Frage: Ist James Eagan Holmes zurechnungsfähig oder nicht? Holmes, 25, hat am 12. Juli vergangenen Jahres in einem Kino in Aurora im amerikanischen Bundesstaat Colorado zwölf Menschen erschossen und 70 verletzt. Insgesamt ist er wegen 166 Straftaten angeklagt, ihm droht die Todesstrafe. Holmes hat die Taten gestanden, plädierte vor vier Wochen jedoch, nicht schuldig zu sein. "Holmes leidet an einer schweren psychischen Krankheit und war in den Qualen einer psychotischen Phase, als er die Taten beging, die den tragischen Verlust von Menschenleben und Verletzungen zur Folge hatten", hieß es in einem Brief seiner Anwälte.

Richter Carlos Samour hat am Donnerstag ein wichtiges Beweismittel für zulässig erklärt: Holmes hatte vor seinen Taten Profile auf den Verabredungs-Homepages match.com und AdultFriendFinder.com erstellt und dort offenbar geschrieben: "Wirst du mich im Gefängnis besuchen?" Dieser Eintrag könnte wichtig sein bei der Beurteilung von Holmes' Geisteszustand, weil er andeutet, dass ihm die Konsequenzen seiner Handlungen bewusst gewesen waren - und er geplant haben könnte, der Todesstrafe durch den Verweis auf eine Geisteskrankheit zu entgehen.

Die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit ist deshalb essenziell, weil beim Verfahren nur zwei Szenarien denkbar sind: Trägt Holmes die Verantwortung für seine Taten, dann dürfte er mit der Todesstrafe belegt werden. Wird er jedoch für unzurechnungsfähig erklärt, dann wird er in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen. Es gilt zwar als unwahrscheinlich, dass er diese dann jemals wird verlassen dürfen - ausgeschlossen ist es indes nicht.

Beschwerden von Staatsanwaltschaft und Verteidigung

Die aktuellen Anhörungen im Fall Holmes zeigen, wie knifflig der Prozess werden könnte, die juristischen Scharmützel haben bereits vor Wochen begonnen. Zuerst beschwerten sich Holmes' Verteidiger darüber, dass ihr Mandant im Gerichtssaal "wie ein Tier am Boden festgemacht" worden sei. Dann bemängelten sie, dass ihnen Beweismaterial zu spät zugestellt worden sei und sie deshalb nicht genügend Zeit hätten, sich angemessen auf den Prozess vorzubereiten. Richter Samour hat diese Beschwerden abgelehnt.

Er ist offenbar im Besitz eines Notizbuches, das Holmes seinen Anwälten übergeben hatte und über das seit Wochen gestritten wird. Die Journalistin Jana Winter vom TV-Sender Fox News hatte berichtet, dass sich darin gewalttätige Zeichnungen befinden würden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben sich über die Veröffentlichung beschwert, die Anwälte von Holmes übergaben dem Richter mittlerweile einen versiegelten Umschlag. Es wird vermutet, dass sich darin das Notizbuch befand.

Samour verlängerte in der vergangenen Woche die Frist für die Psychologen, die ein Gutachten über den Geisteszustand von Holmes erstellen sollen, bis zum 16. September. Die Mitarbeiter des Colorado Mental Health Institute sollen nach zahlreichen Untersuchungen und der Durchsicht von 40.000 Seiten Beweismaterial darüber entscheiden, ob sie Holmes für geisteskrank halten oder nicht. Zudem gab der Richter bekannt, dass etwa 5000 Menschen angeschrieben würden, die als Geschworene infrage kämen.

Die nächsten Anhörungen sollen im August und Oktober stattfinden, der für vier Monate angesetzte Prozess beginnt am 3. Februar 2014.

© SZ vom 05.08.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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