Das Urteil
Drei Jahre nach dem Amoklauf in einem Kino in der US-Stadt Aurora ist der Täter in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen worden. Damit droht dem 27-jährigen James Holmes die Todesstrafe. Die Geschworenen-Jury des zuständigen Gerichts in Centennial bei Denver lehnte es am Donnerstag (Ortszeit) ab, ihn als psychisch krank und nicht schuldfähig einzustufen.
Holmes hatte am 20. Juli 2012 während der Premiere eines "Batman"-Films in Aurora im Bundesstaat Colorado mit einer Schrotflinte, einem Sturmgewehr und schließlich einer Pistole in das Kino gefeuert. Zwölf Menschen starben, 70 weitere wurden verletzt.
Die Anklage
Im Zeitraum von zwei Monaten hatte die Staatsanwaltschaft mehr als 200 Zeugen befragt, etwa 70 von ihnen waren Überlebende des Amoklaufs. Die Ankläger hatten die Verurteilung wegen Mordes gefordert und angekündigt, die Todesstrafe anzustreben.
Prozess gegen James Holmes:Ist der Aurora-Attentäter schuldfähig?
Ist James Holmes geistesgestört - oder wusste er genau, was er tat? Jetzt müssen die Geschworenen über das Schicksal des Kino-Amokläufers von Aurora entscheiden. Ihm droht die Todesstrafe.
Holmes wurde in allen 165 Fällen für schuldig befunden. Für die zwölf Toten war der 27-Jährige allein 24 Mal angeklagt, jeweils einmal wegen Mordes und einmal wegen Totschlags. Für jeden der 70 Verletzten war er noch einmal wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags angeklagt. Der 165. Anklagepunkt war schließlich die Installation von Sprengsätzen in seiner Wohnung.
Die Verteidigung
Die Verteidigung sah es als erwiesen an, dass Holmes psychisch krank und somit nicht schuldfähig ist. Seine Anwälte führten an, ihr Mandant leide an Schizophrenie. Kurz vor dem Amoklauf habe er einen psychotischen Zusammenbruch erlitten und sei deshalb zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig gewesen.
Das Strafmaß
Eineinhalb Tage brauchten die Geschworenen, um über jeden einzelnen Fall zu entschieden. Ein Strafmaß wurde noch nicht festgelegt. Nach dem Recht des Staates Colorado geht das Verfahren jetzt in eine zweite Phase, in der beide Seiten ihre Sichtweisen untermauern und ein Strafmaß vorschlagen können.
Die Verteidigung wird dabei strafmildernde Faktoren präsentieren, mit denen sie Holmes vor der Todesstrafe schützen will. Dazu dürften weitere Beweismittel zählen, die zeigen sollen, dass der Amokläufer psychisch krank ist. Die Staatsanwaltschaft wird dagegen erschwerende Faktoren wie etwa die große Anzahl der Opfer einbringen, um die Todesstrafe zu erreichen. Zu entscheiden haben letztlich wieder die Geschworenen, das Urteil kann bis zur Todesstrafe gehen. Vermutlich wird es eine Entscheidung aber erst im August geben.
Colorado ist einer der Staaten, in denen es die Todesstrafe gibt - allerdings ist sie quasi abgeschafft. In den vergangenen vier Jahrzehnten wurde sie nur einmal vollstreckt, 1997 gegen einen Mörder und Vergewaltiger. Dennoch steht sie nach wie vor im Rechtskatalog des Staates und kann verhängt werden.