Amok gegen Zeugen Jehovas:"Alptraum zur Realität gemacht"

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Ein Rentner, der in einem Gebetssaal auf Zeugen Jehovas losging, ist zu elf Jahren Haft verurteilt worden - er war mit Maschinenpistole, Samuraischwert und Messer bewaffnet.

Das Landgericht Bielefeld hat einen Rentner wegen des Überfalls mit einer Maschinenpistole auf Zeugen Jehovas zu elf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach den 83-Jährigen des 39-fachen Mordversuchs schuldig. Genau 39 Patronen waren in den Magazinen. Bei seiner Festnahme fand die Polizei außer der Maschinenpistole drei gefüllte Magazine, ein Messer und ein Samuraischwert.

Er soll den Eintritt seiner Tochter bei den Zeugen Jehovas nicht verkraftet haben: der verhinderte Amokläufer Horst A. (Foto: Foto: dpa)

Bei dem Überfall auf insgesamt 81 Menschen im Juli 2009 in Bielefeld hatte sich aus ungeklärter Ursache kein Schuss gelöst. Die Anklage hatte zwölf Jahre Haft gefordert. Zunächst war man von einem Defekt an der Pistole ausgegangen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten sogar versuchten Mord in 81 Fällen zur Last gelegt und eine Haftstrafe von zwölf Jahren gefordert. Der 83-Jährige bestritt bis zuletzt jede Mordabsicht. Sein Anwalt kündigte Revision an.

Als Motiv für die fehlgeschlagene Tat nannte das Schwurgericht "bestialischen Hass" auf die Zeugen Jehovas. Die Tochter des Mannes hatte sich gegen seinen Willen in der Schweiz den Zeugen Jehovas angeschlossen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Überfall von langer Hand geplant war.

Der Mann, der mit einer Sturmhaube maskiert in das Gebetshaus eindrang, habe für die 81 anwesenden Zeugen Jehovas "einen Alptraum zur Realität" gemacht, sagte die Richterin.

Voller Rachegedanken seit Beitritt der Tochter

Der Angeklagte hingegen hatte beteuert, er habe die Waffe im Wald gefunden und mit der spektakulären Aktion auf eine Gefährdung der Zeugen Jehovas durch Islamisten hinweisen wollen. Das Gericht glaubte dem ehemaligen Maurer und Justizbeamten nicht. Diese Begründung müsse man "der Rubrik Roman zuschreiben", sagte die Richterin.

Der Mann aus Halle/Westfalen hatte in einem Manuskript ausführlich dargelegt, warum er die Zeugen Jehovas hasse. Demnach sei er seit dem Übertritt seiner Tochter zu der umstrittenen Glaubensgemeinschaft im Jahr 1968 voller Rachegedanken gewesen. Er habe dann vor einigen Jahren den Kontakt zu den Zeugen Jehovas gesucht, um sie auszuspionieren und ihre Arglosigkeit auszunutzen.

Sein Gesundheitszustand werde immer schlechter und darum bereite er sich auf den "Tag" vor, "noch in diesem Jahr", schrieb der 83- Jährige in dem Brief weiter. Zudem beschrieb er ausführlich, wie er sich illegal die Waffe und drei Munitionsmagazine besorgte. Vor Gericht bezeichnete der Angeklagte die Aufzeichnungen als Notizen für einen Roman mit autobiografischen Elementen.

Waffe war voll funktionstüchtig

Warum sich an dem Abend des 30. Juli 2009 im Gemeindehaus der Zeugen Jehovas kein Schuss löste, blieb ungeklärt. Die Waffe war nach Angaben eines Waffenexperten der Polizei grundsätzlich voll funktionstüchtig. Möglicherweise hätten ihn die Handschuhe behindert, die der Mann trug. Die Staatsanwaltschaft war zunächst von einem technischen Defekt an der Maschinenpistole ausgegangen.

Der Täter war von Gemeindemitgliedern überwältigt worden. Ein Teilnehmer entdeckte im Vorraum der Versammlung den maskierten 83-Jährigen und warnte die Gemeindeversammlung. Daraufhin flüchteten die versammelten Menschen durch Notausgänge.

Die Zeugen Jehovas sind eine christliche Glaubensgemeinschaft mit eigener Bibel-Auslegung. Sie unterhalten keine ökumenischen Kontakte zu den großen Kirchen. Weltweit hat die Gemeinschaft nach eigenen Angaben mehr als 7,3 Millionen Anhänger, in Deutschland rund 166.000. Die deutsche Gemeinschaft gehört zu den größten in Europa. Die "Weltzentrale" der Zeugen Jehovas ist in New York.

Dem Staat stehen die Zeugen Jehovas distanziert gegenüber. An Wahlen nehmen sie aus religiösen Gründen nicht teil. Übermäßiger Alkoholgenuss, Tabak und das Feiern nach dem christlichen Festkalender werden ebenso abgelehnt wie Bluttransfusionen.

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