Süddeutsche Zeitung

BGH-Urteil:Anschlag aus Wut und Rache

In letzter Instanz ist sich nun auch der BGH sicher: Der Stadtplan-Erbe Alexander Falk hat Kriminelle beauftragt, auf einen Wirtschaftsanwalt zu schießen, der eine millionenschwere Schadenersatzklage gegen ihn vorbereitete.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Bisher ließ sich der Fall am besten im Konjunktiv erzählen, einfach deshalb, weil er so unglaublich zu sein schien. Ein einst schwerreicher Mann und zeitweise gefeierter Starunternehmer habe einen Anschlag auf einen Rechtsanwalt in Auftrag gegeben, der ihn mit einer zivilrechtlichen Millionenklage wegen Umsatzmanipulationen beim Verkauf einer Firma beträchtlich in Bedrängnis brachte. So lautete der Vorwurf. Seit diesem Mittwoch ist es amtlich, man kann auf die Möglichkeitsform verzichten: Alexander Falk, der als "Stadtplan-Erbe" zu sehr viel Geld gekommen war, steckt hinter dem Schuss, mit dem ein unbekannter Täter im Februar 2010 den Frankfurter Anwalt Wolfgang J. schwer verletzte. Das Landgericht Frankfurt hatte Falk vor gut zwei Jahren zu viereinhalb Jahren Haft wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung verurteilt. Falks Anwälte legten Revision ein, der Bundesgerichtshof verwarf diese nun. "Dieses Rechtsmittel hat keinen Erfolg", sagte der Senatsvorsitzende Ulrich Franke. Womit das Urteil rechtskräftig ist.

Falk hatte in den Jahren vor der Tat gleichsam mit dem Rücken zur Wand gestanden. Es ging um den Verkauf seiner Firma Ision an ein britisches Unternehmen im Jahr 2000. Ision schrammte bald darauf knapp an der Insolvenz vorbei. Die Käufer warfen Falk Manipulation von Umsätzen vor, die Staatsanwaltschaft klagte ihn an, im Jahr 2008 wurde er wegen versuchten Betrugs zu vier Jahren Haft verurteilt. Und damit war die Sache nicht zu Ende: Die Großkanzlei Clifford Chance, für die der Anwalt arbeitete, bereitete eine Schadenersatzklage vor, bei der es auch um 30 Millionen aus Falks Privatvermögen gehen sollte. Falk habe sich verfolgt gefühlt "wie von jagenden Hunden", hieß es bei der Urteilsverkündung in Frankfurt. Da reifte der verhängnisvolle Plan.

Wichtiges Indiz in einer SMS

Während seiner Inhaftierung lernte Falk einen Kriminellen kennen, der zusammen mit dessen Bruder eine Schlüsselfigur in dem Anschlagsplan gewesen sein soll. Die Details blieben im Dunkeln, aber der Auftrag zum Anschlag soll über sie gelaufen sein. Ein wichtiges Indiz war eine SMS, die einer der Männer an Falk geschickt hatte. Man werde nun alles vorbereiten, damit die "Oma" ihren verdienten Kuraufenthalt antreten könne. Für das Gericht war klar, dass nur der Anwalt gemeint sein konnte - keiner der Beteiligten hatte eine lebende Oma. Hinzu kam eine Audiodatei, die ein Zeuge präsentiert hatte, der Falk der Anstiftung bezichtigte. "Schießen war genau richtig", sagte Falk in dem Mitschnitt und nannte das Opfer eine "Bazille". Der Zeuge war fragwürdig, gegen ihn war wegen Erpressung ermittelt worden. Aber dass Falks Stimme auf dem Band war, das war unbestritten.

Beim BGH ging es unter anderem um die Frage, ob das Landgericht die Brüder wenigstens per Videoschalte in der Türkei hätte vernehmen müssen. Das Landgericht hatte entsprechende Beweisanträge zurückgewiesen, und Franke ließ anklingen, dass diese Entscheidung "nicht ohne rechtliche Bedenken sei". Andererseits hielt der BGH die Fehler nicht für durchschlagend genug, um das Urteil zu kippen. Dass bei den beiden Zeugen nicht viel zu holen gewesen sei - dass ihre Aussagen also "ungeeignet und wertlos" sein würden - , diese Einschätzung des Landgerichts sei nicht zu beanstanden.

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