Süddeutsche Zeitung

Zehn Jahre nach dem Unglück:Prozess gegen Air France beantragt

Im Juni 2009 starben 228 Menschen beim Absturz von Flug AF 447. Nun will die französische Staatsanwaltschaft die Fluggesellschaft wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht bringen.

Zehn Jahre nach dem Absturz einer Air-France-Maschine, bei dem 228 Menschen starben, klagt die Staatsanwaltschaft die Fluggesellschaft wegen fahrlässiger Tötung an. Sie wirft Air France vor, die Piloten nicht ausreichend geschult zu haben, wie es am Mittwoch aus Justizkreisen hieß.

Der Airbus war am 1. Juni 2009 auf dem Weg von Rio de Janeiro nach Paris von den Radarschirmen verschwunden und 650 Kilometer von der Insel Fernando de Noronha entfernt in den Atlantik gestürzt. Lange war die Ursache unklar. Erst im Mai 2011 wurden die letzten Leichen und der Flugdatenschreiber aus etwa 4000 Metern Tiefe geborgen. Unter den Opfern des Unglücksflugs AF 447 waren nach früheren Angaben auch 28 Deutsche.

Ermittler stellten im Jahr 2012 fest, dass die Crew mit der Lage überfordert war, nachdem die für die Geschwindigkeitsmessung genutzten Pitot-Sonden vereisten. Eigentlich sei die Situation beherrschbar gewesen.

Die Staatsanwaltschaft argumentiert nun, die Air France habe ihre Sorgfaltspflicht verletzt, indem sie die Besatzung nicht ausreichend über frühere Vorfälle mit Pitot-Sonden und entsprechende Verhaltensweisen informiert. Der Antrag der Staatsanwaltschaft wurde an einen Untersuchungsrichter übergeben, der nun über die Anordnung eines Strafprozesses entscheidet.

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