Leserdiskussion:Sollte das Abtreibungswerbeverbot aufgehoben werden?
Nach dem Paragraf 219a ist es Ärztinnen nicht erlaubt, außerhalb von Fachzeitschriften öffentlich darüber zu informieren, nach welcher Methode sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.
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- Kommentar: Staatlich verordnetes Informationstabu
- Bericht: Urteil gegen Ärztin Hänel zurück an Gericht verwiesen
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