Leserdiskussion:Sollte das Abtreibungswerbeverbot aufgehoben werden?

Streit um Abtreibungsparagrafen

"Wir werden nicht aufgeben, ehe die Informationsfreiheit für Frauen nicht erreicht ist." - Ärztin Kristina Hänel

(Foto: dpa)

Nach dem Paragraf 219a ist es Ärztinnen nicht erlaubt, außerhalb von Fachzeitschriften öffentlich darüber zu informieren, nach welcher Methode sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

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