Abtreibung:23 Buchstaben

Marsch für das Leben 2017 Protest gegen Marsch für das Leben Mehrere tausend fundamentalistische ch

Demo und Gegendemo: Das Thema Schwangerschaftsabbruch löst immer viele Emotionen aus, hier beim "Marsch für das Leben" im September in Berlin.

(Foto: imago/Christian Mang)

Eine Gießener Ärztin steht an diesem Freitag vor Gericht, weil sie auf ihrer Homepage für Abtreibungen wirbt. Die Aufregung ist groß: Vor dem Gebäude werden Demonstrationen und Kundgebungen erwartet.

Von Oliver Klasen

Ihre Gegner vergleichen das, was Kristina Hänel als Ärztin tut, mit dem Völkermord der Nazis. "Damals KZs, heute OPs", steht auf einer Internetseite, die der radikale Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen betreibt. Zu sehen sind Bilder von schreienden Kindern und zerstückelten Föten, außerdem werden Ärzte genannt, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. So wie Hänel, 61 Jahre alt, Allgemeinmedizinerin aus Gießen. Annen hat einen Prozess gegen sie angestrengt, der an diesem Freitag beginnt. Es wird dann um einen Passus gehen, der äußerst selten verhandelt wird: Paragraf 219a Strafgesetzbuch. Er verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Bis zu zwei Jahre Gefängnis oder Geldstrafe stehen darauf.

"Werbung" bedeutet in Hänels Fall, dass auf ihrer Website unter Leistungsspektrum das Wort "Schwangerschaftsabbruch" steht. Wegen dieser 23 Buchstaben ist sie angeklagt. Wer auf den Link klickt, kann seine E-Mail-Adresse angeben und erhält Infomaterial. Doch das genügt womöglich, damit sich Hänel strafbar macht. Denn rechtswidrig handelt schon, wer allgemeine Hinweise über Schwangerschaftsabbrüche weitergibt und auf Ärzte verweist, die den Eingriff vornehmen. Im Gesetzestext ist außerdem von einem "strafwürdigen Vermögensvorteil" die Rede. Der wird bei Ärzten angenommen, denn sie erhalten ein Honorar für den Schwangerschaftsabbruch.

Weil Paragraf 219a so restriktiv formuliert ist, wird er von Abtreibungsgegnern seit Jahren genutzt, um Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, anzuzeigen und einzuschüchtern. Normalerweise verfolgen die Staatsanwaltschaften solche Klagen nicht allzu lange, weil sie zugunsten der Mediziner annehmen, dass diese nicht wissen können, dass sie sich mit bloßen Informationen auf ihrer Internetseite strafbar machen. Im Fall von Kristina Hänel ist das anders: Es ist bereits das dritte Mal, dass sie angezeigt wurde. Zweimal wurde sie auf ihr rechtswidriges Handeln hingewiesen. Nun, so heißt es in der Anklageschrift, habe ihr die "Auslegung des Tatbestandes" bekannt sein müssen.

Doch Hänel will den Kampf ausfechten, sie hat angekündigt, dass sie "notfalls durch alle Instanzen gehen" werde. Sie selbst ist derzeit nicht zu erreichen: zu viele Anfragen und zu viel Aufregung vor dem Prozess am Freitag. Doch es hat sich eine Bewegung von Unterstützern formiert. Hänels Online-Petition, in der sie die Abschaffung des Paragrafen 219a fordert, haben sich mehr als 100 000 Menschen angeschlossen. Zahlreiche Kollegen von Hänel bekunden ihre Solidarität, in einem offenen Brief und auf der Titelseite der taz. "Wir machen Schwangerschaftsabbrüche", lautete die Überschrift dort, in Anlehnung an das berühmte Stern-Cover aus dem Jahr 1971, als zahlreiche Frauen öffentlich machten, dass sie abgetrieben hatten.

"Es ist doch niemand für Abtreibung", sagt die Ärztin

"Ich finde es gut, dass die Ärzteschaft aus der Ecke kommt und für ihre Berufsfreiheit eintritt", sagt Kersten Artus, Vorsitzende von Pro Familia in Hamburg. Sie berät Hänel und wird auch zum Prozess nach Gießen fahren. Dort haben die Unterstützer der Ärztin gleich zwei Kundgebungen angemeldet. Möglicherweise werden auch Abtreibungsgegner demonstrieren.

Abtreibungen sind in Deutschland rechtswidrig. Allerdings bleibt die Frau straffrei, wenn sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff beraten lässt und der Schwangerschaftsabbruch vor der zwölften Woche vorgenommen wird - das ist der Kompromiss, den die Liberalen und die Konservativen nach der Wiedervereinigung gefunden haben. Seit damals schien der Konflikt für lange Zeit beigelegt zu sein, doch inzwischen hat sich die Debatte über Schwangerschaftsabbrüche wieder verschärft. Kersten Artus glaubt, dass das am Aufstieg von Parteien wie der AfD und Bewegungen wie Pegida liegt, "in deren Reihen evangelikale und radikalkatholische Kräfte an Einfluss gewinnen". Dahinter stehe "ein Frauenbild, das wir eigentlich lange glaubten überwunden zu haben", sagt Artus.

Die Abtreibungsfrage geriet aber auch deshalb in den Hintergrund, weil die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche stetig zurückging. Inzwischen liegt sie dem Statistischen Bundesamt zufolge bei etwa 100 000 pro Jahr. Das liegt allerdings wohl auch daran, dass immer weniger Ärzte den Eingriff vornehmen wollen. Denn: In den vergangenen Jahren sind viele Mediziner in Rente gegangen, die in den Siebzigerjahren die Auseinandersetzung um den Abtreibungs-paragrafen erlebt haben und dann schon aus politischen Gründen Frauen in Not helfen wollten. Und Nachfolger gibt es nicht genügend; weil Schwangerschaftsabbrüche nicht lukrativ sind, aber auch, weil besonders niedergelassene Kollegen juristische Auseinandersetzungen mit Abtreibungsgegnern fürchten. Ebensolche, wie Hänel sie nun führt. Hänel ist in Gießen, einer 85 000-Einwohner-Stadt, nach eigenen Angaben die einzige Ärztin, die Schwangerschaftsabbrüche anbietet.

Was Hänel und ihre Unterstützer erreichen wollen, ist eine juristische Klärung - und am besten eine Änderung des Gesetzes. Mehrere Politikerinnen von Linken und Grünen haben angekündigt, dass sie sich dafür einsetzen wollen. "Liberale Juristen sagen schon lange, dass Paragraf 219a der Rechtslogik widerspricht. Es kann nicht sein, dass medizinische Leistungen kriminalisiert werden", sagt Pro-Familia-Frau Artus. Für Hänel ist das Wichtigste, dass sich die Frauen neutral und selbständig informieren können, bevor sie sich entscheiden. Genau das verhindere die jetzige Regelung. "Es ist doch niemand für Abtreibung", sagte die Gießener Ärztin vor ein paar Tagen der taz, deshalb könne man für diesen Eingriff auch nicht im eigentlichen Sinne werben. Ein Kind nicht auszutragen, sei für jede Frau ja stets die letzte Möglichkeit in einer Notlage.

Radikale Abtreibungsgegner negieren, dass es solche Notlagen gibt. Sie sind der Ansicht, dass Abtreibung unter allen Umständen Mord sei. Sie argumentieren mit dem Vergleich aus dem Dritten Reich. Dabei ist das Gesetz, das sie verteidigen - Ironie der Geschichte -, selbst von den Nazis geschaffen. Es stammt in seiner alten Fassung aus dem Jahr 1933.

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