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Strafbefehl:Aachener Weihbischof soll Geld von Seniorin veruntreut haben

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Priester vor, eine Vollmacht missbraucht und knapp 128 000 Euro auf sein Privatkonto überwiesen zu haben. Das Gericht verhängt eine Bewährungsstrafe.

Der Aachener Weihbischof Johannes Bündgens soll Geld einer reichen Witwe veruntreut haben. Ein Gericht hat gegen ihn eine Bewährungsstrafe von neun Monaten wegen Untreue verhängt. Außerdem soll der 65-Jährige 5000 Euro Geldbuße zahlen. Bündgens hat jetzt zwei Wochen Zeit, dagegen Einspruch einzulegen. Sollte der Strafbefehl rechtskräftig werden, wäre der Bischof vorbestraft, erläuterte ein Gerichtssprecher.

Der Angeklagte erschien nicht selbst zu der Verhandlung am Amtsgericht Kerpen bei Köln. Sein Anwalt Christof Püschel legte ein ärztliches Attest vor. Nach der Verhandlung erklärte Püschel der Presse: "Ich gehe davon aus, dass wir gegen den soeben erlassenen Strafbefehl Einspruch einlegen werden. Gehen Sie bitte davon aus, dass mein Mandant unschuldig ist."

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Geistlichen vor, die Vollmacht einer vermögenden Witwe missbraucht und im Dezember 2017 und Januar 2018 knapp 128 000 Euro auf sein Privatkonto überwiesen zu haben. Mit diesem Geld habe sich Bündgens ein Mehrfamilienhaus in Aachen gekauft. Mittlerweile hat er die Summe zurückgezahlt. Die Witwe ist im vergangenen Jahr gestorben. Seit Bekanntwerden der Vorwürfe 2019 lässt Bündgens seine Ämter ruhen.

Richter nennt Verfahren "brisant"

Die Geldtransfers waren einem Betreuer der Frau aufgefallen, der ihr wegen gesundheitlicher Probleme zur Seite gestellt worden war. Dieser Betreuer hatte die Staatsanwaltschaft informiert. Der Weihbischof hatte die sehr katholisch eingestellte Witwe seit Langem gekannt.

Der Vorsitzende Richter Peter Königsfeld bezeichnete das Verfahren als "brisant". Er sagte: "Nicht nur für das Amtsgericht Kerpen ist es eine außergewöhnliche Situation, dass ein Bischof auf der Anklagebank sitzt." Er erkenne an, dass allein das Verfahren mit dem damit verbundenen öffentlichen Interesse für den Angeklagten einen "tiefen Einschnitt" bedeute. Es gebe sicherlich mehrere verschiedene Sichtweisen auf das Geschehen. Die frühere Haushälterin der Witwe habe ihm versichert, dass sich Bündgens in vielfältiger Weise um die alte Frau gekümmert habe. Ihr größter Wunsch sei es gewesen, zu dem Bischof nach Aachen zu ziehen. Kirchliche Einrichtungen seien von ihr in vielfältiger Weise mit Spenden bedacht worden.

Falls Bündgens Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt, könnte das Gericht ein Sachverständigengutachten zu seiner Verhandlungsfähigkeit einholen.

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