Wettermoderator:Kachelmanns Ex siegt mit Verfassungsklage

Prozess Jörg Kachelmann

Kachelmann 2012 auf dem Weg zum Gericht.

(Foto: dpa)
  • Die Aussagen von Kachelmanns Ex aus dem Sommer 2011 in der Bunten seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt, entschied das Bundesverfassungsgericht.
  • Die Meinungsfreiheit umfasse auch "die Freiheit, die persönliche Wahrnehmung von Ungerechtigkeiten in subjektiver Emotionalität in die Welt zu tragen", urteilten die Richter.
  • Die Richter rechnen Claudia D. in ihrem Beschluss vom 11. März auch den großen Druck an, unter dem sie damals gestanden habe.

Jörg Kachelmann muss im Streit um ein Interview seiner Ex-Geliebten eine späte Niederlage hinnehmen. Claudia D. durfte ihre Vergewaltigungsvorwürfe gegen den Wettermoderator auch nach dessen Freispruch öffentlich bekräftigen. Ihre Aussagen aus dem Sommer 2011 seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Das habe auch mit dem Verhalten Kachelmanns und seiner Anwälte zu tun, die sich zuvor ebenfalls nicht sachlich geäußert hätten. Daraus ergebe sich ein "Recht auf Gegenschlag".

Gestritten wurde um Passagen aus einem Interview, das die Radiomoderatorin der Zeitschrift Bunte für eine Titelgeschichte gegeben hatte. Zwei Wochen zuvor, am 31. Mai 2011, hatte das Landgericht Mannheim Kachelmann nach einem aufsehenerregenden Prozess mangels Beweisen freigesprochen. Unmittelbar danach äußerten sich seine Anwälte im Fernsehen über Claudia D. Der Schweizer selbst betonte in einem Interview der Zeit, dass er unschuldig sei. Claudia D. sagte der Bunten unter anderem: "Wer mich und ihn kennt, zweifelt keine Sekunde daran, dass ich mir diesen Wahnsinn nicht ausgedacht habe." Sie betonte außerdem ausdrücklich: "Es war aber so!"

Wahrheit nicht eindeutig geklärt

Auf Kachelmanns Klage hatten ihr Landgericht und Oberlandesgericht Köln diese und andere Äußerungen untersagt. Zu Unrecht, wie nun die Karlsruher Richter urteilten. In dem Prozess habe nicht eindeutig geklärt werden können, wer die Wahrheit sage. Die Meinungsfreiheit umfasse auch "die Freiheit, die persönliche Wahrnehmung von Ungerechtigkeiten in subjektiver Emotionalität in die Welt zu tragen". Das gelte insbesondere dann, wenn es zuvor einen öffentlichen Angriff auf die eigene Ehre gegeben habe. Kachelmann müsse "eine entsprechende Reaktion" daher hinnehmen.

Die Richter rechnen Claudia D. in ihrem Beschluss vom 11. März auch den großen Druck an, unter dem sie damals gestanden habe. Da sie das Interview unmittelbar nach dem Freispruch gegeben habe, seien die Details außerdem ohnehin allgemein bekannt gewesen. Das Oberlandesgericht Köln muss den Fall auf dieser Grundlage nun noch einmal entscheiden.

Mehrere Prozesse seit dem Urteil im Mai 2011

Der Streit um das Interview ist eine von vielen Auseinandersetzungen, die in der Folge des Kachelmann-Prozesses vor den Gerichten ausgetragen werden. Erst am Donnerstag hatte das OLG Köln über eine Rekord-Entschädigung verhandelt, die Kachelmann von der Bild-Zeitung haben will. Vor dem OLG Frankfurt streitet Kachelmann um Schadenersatz und Schmerzensgeld von Claudia D.

Sein Anwalt Ralf Höcker teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, nach der Entscheidung über die Verfassungsklage der Ex-Geliebten sei es umso wichtiger, dass in Frankfurt ein für alle Mal festgestellt werde, "dass das angebliche Opfer die Tat nur vorgetäuscht und sich die Verletzungen selbst zugefügt hat". Sie sei "eine Täterin und kein Opfer", sagte Kachelmanns Anwalt weiter.

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