Frankreich:Wachkomapatient muss weiter behandelt werden

People take part in a march during a Vincent Lambert demonstration in Paris

Etliche Menschen gingen am Montag für Vincent Lambert in Paris auf die Straße.

(Foto: Tancrede Doutrebentee/Social Media)
  • In der Nacht von Montag auf Dienstag hat ein Pariser Berufungsgericht angeordnet, dass die künstliche Ernährung des Wachkomapatienten Vincent Lambert wieder aufgenommen werden muss, bis ein Ausschuss der Vereinten Nationen Stellung genommen hat.
  • Das ist eine dramatische Wendung in einem Fall, der Frankreich in Atem hält.

Von Leo Klimm, Paris

Die Anwälte werden als Helden gefeiert. Kräftige Männer tragen sie auf ihren Schultern durch die Menge katholischer Aktivisten, die sich in Paris versammelt hat und nun euphorisch "Wir haben gewonnen!" skandiert, als gehe es um einen Fußballsieg. Einer der Anwälte ruft: "Vincent vivra!" Vincent wird leben. Lauter Jubel.

Es ist die Nacht von Montag auf Dienstag. Gerade hat ein Pariser Berufungsgericht angeordnet, dass die künstliche Ernährung des Wachkomapatienten Vincent Lambert wieder aufgenommen werden muss, bis ein Ausschuss der Vereinten Nationen Stellung genommen hat. Das ist eine dramatische Wendung in einem Fall, der Frankreich in Atem hält.

Erst am Morgen hatten die Ärzte im Uniklinikum der Stadt Reims, wo der 42-jährige Lambert gepflegt wird, alle Maschinen abgestellt und ihn in einen "tiefen, dauerhaften Schlaf" versetzt. Am Nachmittag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zum wiederholten Mal einen Antrag von Lamberts Eltern zurückgewiesen, der auf den Erhalt der lebenserhaltenden Maßnahmen abzielte. Und dann, nachdem sie sich seit Jahren durch alle Instanzen geklagt haben, erzielen die Eltern im letzten Moment mit dem letzten juristischen Mittel einen entscheidenden Erfolg. "Dies ist ein großer Sieg", sagt die Mutter, Viviane Lambert. Am Dienstagmorgen eilt sie mit den Anwälten in die Klinik, um sich zu vergewissern, dass die Maschinen auch wirklich wieder angeschlossen wurden.

Der erbitterte Kampf spaltet nicht nur die Familie

Lambert soll leben. Muss leben. So wollen es die Eltern, strenggläubige Katholiken, und zwei Geschwister. Seine Frau aber und sechs weitere Geschwister wollen ihn "in Würde gehen lassen", wie sie sagen.

Der erbitterte Kampf spaltet nicht nur die Familie. Seit Jahren tragen die Angehörigen ihren Streit vor die Gerichte und in die Öffentlichkeit. Nun diskutiert das ganze Land über aktive und passive Sterbehilfe und darüber, was selbstbestimmtes Leben bedeutet, wenn man nicht mehr über sich bestimmen kann. Ob Ärzte und Richter den Tod eines Menschen billigen dürfen, der bei "minimalem Bewusstsein" ist, wie es über Lambert heißt. Oder ob das eine Sünde ist - soweit man gläubig ist. Sogar Staatspräsident Emmanuel Macron sieht sich bemüßigt, etwas zu Lambert zu sagen. Und sei es nur, dass ihm nicht anstehe, "eine Entscheidung der Ärzte aufzuheben, die mit den Gesetzen konform ist". Die Gerichte mögen außerdem immer wieder erklären, dass es hier um den Einzelfall geht, nicht um eine Präzedenzfrage für alle übrigen Wachkomapatienten im Land. Dennoch wird Lamberts Los als Richtungsentscheidung wahrgenommen.

Lambert wurde 2008 bei einem Motorradunfall am Kopf verletzt. Seitdem ist er querschnittsgelähmt und in einem vegetativen Zustand. Eine Patientenverfügung, die Aufschluss über seinen Willen geben könnte, gibt es nicht. Lamberts Eltern argumentieren, ihr Sohn sei nicht sterbenskrank, sondern schwerbehindert.

Alle Hebel in Bewegung

Und als sich zuletzt abzeichnete, dass die Ärzte die lebenserhaltenden Maßnahmen beenden würden, setzten sie mit ihren Anwälten alle Hebel in Bewegung: Am Sonntag organisierten sie über katholische Netzwerke eine Demonstration vor der Klinik in Reims. Später tauchte auf der Internetseite des rechten Magazins Valeurs Actuelles ein Video auf. Darauf redet die Mutter dem Sohn gut zu - angeblich kurz nachdem die Ärzte ihm mitgeteilt haben, er werde sterben. Eine Reaktion Lamberts ist auf dem Video nicht zu erkennen. Am Montag dann - vor der Entscheidung des Berufungsgerichts - versammelte die Mutter Benediktinermönche um das Krankenbett ihres Sohnes. "Das sind Monster!", schimpft Viviane Lambert über die Ärzte. "Das tun sie alles, um die Euthanasie durchzusetzen." Die Mutter mag Verschwörungstheorien bemühen.

Tatsächlich ist aktive Sterbehilfe in Frankreich verboten. Die Rechtslage ähnelt damit der deutschen. Passive Sterbehilfe, etwa durch das Abschalten von Apparaten, ist dagegen nicht strafbar. Der Fall Lambert feuert kurz vor der Europawahl trotzdem den Parteienstreit an und veranlasst den Vatikan, "wirksame Lösungen zum Schutz" des Patienten zu fordern. Denn die Causa offenbart Schwächen im Gesetz: Die Sterbehilfe ohne Willensbekundung des Betroffenen - wie sie in Deutschland Voraussetzung ist - bei gleichzeitigem Streit der Angehörigen, ist nicht geregelt. Ob und wie lange Lambert noch leben darf, bleibt ungewiss. Die Pariser Berufungsrichter zwingen die Ärzte, eine Stellungnahme des UN-Ausschusses zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen abzuwarten. Frankreich hatte die Ansicht des Gremiums bisher als nicht-bindend eingestuft - jetzt kommt ihm womöglich die Entscheidung zu. Bis sie vorliegt, können sechs Monate vergehen. Ein Neffe Lamberts, der auf der Seite der Ehefrau steht, spricht von "purem Sadismus".

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