Verstorbene britische Sängerin:Neue Untersuchung zum Tod von Amy Winehouse

Formfehler mit Folgen: Die Gerichtsmedizinerin, die Amy Winehouse nach ihrem Tod untersucht hatte, verfügte nicht über die eigentlich vorgeschriebene Berufserfahrung. Deshalb soll es im Januar nun eine erneute Anhörung zum Fall der verstorbenen Soulsängerin geben.

Am 23. Juli 2011 hält die Musikwelt für einen Moment inne. Amy Winehouse, britische Sängerin und einer der größten Stars der jüngeren Musikgeschichte, wird tot in ihrer Londoner Wohnung gefunden. Die Frau mit der markanten Turmfrisur stirbt mit nur 27 Jahre alt - wie Jimi Hendrix, Janis Joplin, Kurt Cobain und andere namhafte Künstler.

Als würde ihre Mitgliedschaft im "Klub 27" nicht ausreichen, um Amy Winehouse zur Legende und ihren Tod zum Mysterium zu machen, wird ihr Fall nun neu aufgerollt. Wegen eines Formfehlers bei der Stellenbesetzung in der zuständigen Gerichtsmedizin haben die britischen Behörden eine erneute Untersuchung der Todesursache angeordnet. Am 8. Januar werde es in der Gerichtsmedizin des Stadtteils St. Pancras eine Anhörung zum Tod der Soulsängerin geben, sagte ein Behördensprecher.

Winehouse war erstmals von der Pathologin Suzanne Greenaway obduziert worden. Diese war, wie sich später herausstellte, von ihrem Mann Andrew Reid auf den Posten in der Gerichtsmedizin berufen worden. Und das, obwohl sie nicht die laut Gesetz vorgeschriebenen fünf Jahre Berufserfahrung hatte. Greenaway war deshalb im November 2011 von ihrem Posten zurückgetreten.

Ein Sprecher von Winehouses Familie sagte, die Angehörigen erwarteten keine neuen Erkenntnisse. Die Familie sei mit der ersten Obduktion zufrieden gewesen.

Die erste gerichtsmedizinische Untersuchung hatte ergeben, dass Winehouse zum Todeszeitpunkt einen Alkoholpegel von über vier Promille aufwies. Demnach hatte die drogenkranke Sängerin nach drei Wochen des Alkoholentzugs einen schweren Rückfall erlitten und war an einer tödlichen Alkoholvergiftung gestorben.

Linktipp: Lesen Sie hier einen Nachruf auf Amy Winehouse.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: