Roman Polanski:Nur zwei Jahre in den Knast

Der Regisseur Roman Polanski muss auch bei einer Auslieferung in die USA offenbar nur mit etwa zwei Jahren Haft rechnen. Bisher hieß es immer 50 Jahre.

Roman Polanski muss bei einer Auslieferung in die USA offenbar nur mit einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren rechnen. Dies geht aus dem formellen Auslieferungsgesuch an die Schweiz hervor. Bisher war von bis zu 50 Jahren Gefängnis die Rede. Polanski bekämpft die Auslieferung aber laut seinem Anwalt weiter.

Die US-Botschaft in Bern übermittelte das 60-seitige formelle Auslieferungsersuchen am Donnerstagabend und damit innerhalb der vertraglich festgelegten Frist von 40 Tagen, wie das Schweizer Justizministerium. Es werde nun an den Kanton Zürich weitergeleitet, damit Polanski angehört werden könne.

Gestützt auf diese Anhörung und auf die Stellungnahme von Polanskis Anwalt wird das Ministerium über die Auslieferung entscheiden. Das Ersuchen der USA stützt sich auf einen Haftbefehl vom 1. Februar 1978, der erlassen wurde, nachdem Polanski im Zusammenhang mit dem Missbrauch einer 13-Jährigen entgegen seiner Zusicherung nicht vor dem Richter in Los Angeles erschienen war.

47 Tage in Haft

Er hatte sich schuldig bekannt und saß dafür zunächst 47 Tage im Gefängnis, floh aber vor der Urteilsverkündung nach Europa und kehrte seitdem nicht mehr in die USA zurück. Ihm drohen bis zu fünfzig Jahre Haft.

Polanski sitzt momentan in der Schweiz in Haft, nachdem ein Gericht am Dienstag seine Haftbeschwerde wegen hoher Fluchtgefahr abgelehnt und auch die angebotene Kaution als ungenügend beurteilt hatte. Die Festnahme des beim Züricher Filmfest offiziell geladenen Ehrengastes wird auch in der Schweiz kontrovers beurteilt, Polanski hatte sich in Europa seit Jahrzehnten unbehelligt bewegt.

Initiative der Schweiz

Das Schweizer Bundesamt für Justiz habe die USA über den geplanten Besuch Polanskis mehrere Tage im Voraus informiert. Der Sprecher des Amtes, Folco Galli, bestätigte, dass seine Behörde am 21. September ein Fax mit dem Vermerk "Dringend" nach Washington geschickt hat und sich bei den US-Behörden vergewissern wollte, ob der Haftbefehl gegen Polanski immer noch gültig sei.

Einzelheiten aus einem Schriftverkehr zwischen beiden Ländern, die am Mittwoch bekannt wurden, machen deutlich, dass die Schweiz aktiv auf die USA zuging.

Polanski war am 26. September in Zürich wegen des 32 Jahre zurückliegenden Sexualdeliktes in den USA in Auslieferungshaft genommen worden.

"Die US-Behörden haben das umgehend mit der Übermittlung eines ausdrücklichen Haftersuchens im Hinblick auf eine Auslieferung bestätigt", sagte Galli. Die Antwort sei am 23. September vom Büro für internationale Angelegenheiten (Office of International Affairs) des US-Justizministeriums eingegangen.

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