Bundesgerichtshof zu Scheidungskrieg:Lottogewinner muss mit Ex-Frau teilen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mann einen sechsstelligen Lottogewinn mit seiner Ex-Ehefrau teilen muss - obwohl er zum Zeitpunkt des Gewinns bereits seit Jahren getrennt von ihr lebte.

Nach einem jahrelangen Gerichtsstreit um eine halbe Lottomillion muss ein Rentner das Geld mit seiner Ex-Frau teilen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Das Gericht sollte klären, ob der Mann 242.500 Euro an die Frau abgeben muss - obwohl er zum Zeitpunkt des Lottoglücks im November 2008 schon seit acht Jahren von ihr getrennt lebte. Die Scheidung reichte er allerdings erst zwei Monate nach dem Gewinn ein.

Die Ex-Frau und Mutter der drei gemeinsamen Kinder hatte seitdem auf einen sechsstelligen Betrag geklagt und sich auf den sogenannten Zugewinnausgleich berufen. Demnach muss das während der Ehezeit hinzugewonnene Vermögen bei Scheidung auf beide Partner aufgeteilt werden.

Strittig war, ob die lange Trennungszeit als Grund dafür genügen kann, dem Mann das Geld alleine zuzusprechen. Das hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf so gesehen. Es wies die Ansprüche der Frau wegen "grober Unbilligkeit" zurück. Sie ging leer aus.

Diesen OLG-Beschluss hoben die Karlsruher Richter nun jedoch auf. "Damit gilt wieder das Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach", erklärte der Vorsitzende Richter am BGH, Frank Klinkhammer. Darin war der Lottogewinn dem Zugewinn zugerechnet und die Ansprüche der Frau in vollem Umfang anerkannt worden. Der unterlegene Rentner muss nun auch die Kosten des Verfahrens tragen.

Gründe für ihre Entscheidung nannten die BGH-Richter zunächst nicht. Die schriftliche Begründung soll noch am Mittwoch nachgereicht werden.

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