Anklage wegen Kunstaktion:Meese gibt vor Gericht Hitlergruß zu

Jonathan Meese

Der Berliner Künstler Jonathan Meese auf dem Weg ins Landgericht Kassel

(Foto: dpa)

"Ich bin doch nicht bescheuert": Der Künstler Jonathan Meese betont vor Gericht, dass sein Hitlergruß Teil einer Kunstaktion war, aber keinesfalls seine Privatmeinung. Nun wird der Prozess vertagt - wegen eines verweigerten Handschlags.

Skandalkünstler Jonathan Meese hat vor dem Kasseler Amtsgericht einen verbotenen Hitlergruß bei einer Veranstaltung zugegeben. Zugleich machte der ganz in schwarz gekleidete Künstler am Donnerstag deutlich, dass es sich dabei um den Teil einer Kunstaktion und nicht um seine private Meinung gehandelt habe. "Ich würde doch nicht in einem Restaurant einen Hitlergruß zeigen, ich bin doch nicht bescheuert", sagte der 43-Jährige.

"Ich bin natürlich völlig unschuldig. Was ich auf der Bühne und im Namen der Kunst mache, ist durch die Kunstfreiheit im Grundgesetz gedeckt", so Meese in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin Spiegel. "Ich habe nicht in der U-Bahn den Hitlergruß gemacht oder die Abschaffung der Demokratie gefordert", sagte er weiter.

Meese, der als eine der provokantesten Figuren der Kunstszene in Deutschland gilt, hatte im Juni 2012 in einem Gespräch zum Thema "Größenwahn in der Kunst" die "Diktatur der Kunst" gefordert und den Arm zu der Geste gehoben. Vor dem Amtsgericht wird ihm das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen.

Auch in Mannheim wird gegen Meese ermittelt, weil er bei einer Theateraufführung im Juni mehrmals den Hitlergruß gezeigt und eine Alien-Puppe mit einem Hakenkreuz beschmiert hatte.

Am Donnerstag wurde der Prozess allerdings zunächst vertagt worden, nachdem die Verteidiger zwei Befangenheitsanträge gegen das Amtsgericht Kassel gestellt hatten. Den zweiten Antrag stellten sie nachdem der Richter, der über den ersten Befangenheitsantrag entscheiden sollte, nach Angaben der Anwälte einen Handschlag des Angeklagten ausgeschlagen hatte. Das Verfahren soll am 29. Juli fortgesetzt werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: