Süddeutsche Zeitung

16-Jährigen bei Überfall erschossen:Bewährungsstrafe für Rentner

  • Das Landgericht Stade hat einen Rentner zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung wegen Totschlags in einem minder schweren Fall verurteilt.
  • Der 81-Jährige hatte 2010 einen 16-Jährigen nach einem Überfall auf sein Haus erschossen.
  • Staatsanwalt und Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Nach Überzeugung des Gerichts gab der Rentner die Schüsse aus Angst um sein Leben ab, überschritt dabei aber die Grenzen der Notwehr.

Bewährungsstrafe für 81-jährigen Todesschützen

Das Landgericht Stade hat einen 81-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte einen 16-Jährigen nach einem Überfall auf sein Haus erschossen - und das auch zugegeben. Strittig war allerdings, ob er aus Notwehr handelte. Nein, entscheid nun das Gericht und sprach ihn wegen Totschlags in einem minder schweren Fall schuldig. Zugleich billigten sie ihm aber eine erhebliche Strafmilderung zu.

Staatsanwalt und Verteidiger hatten zuvor auf Freispruch plädiert. Der Tischlermeister und ehemalige Bestattungsunternehmer aus Sittensen habe in Todesangst gehandelt und irrtümlich eine Notwehrsituation angenommen, erklärte der Ankläger. Der Nebenkläger-Vertreter hatte dagegen eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert, das Strafmaß aber dem Ermessen des Gerichts überlassen.

Wie das Gericht das Urteil begründet

Nach Überzeugung des Gerichts gab der Rentner die Schüsse aus Angst um sein Leben bewusst ab, überschritt dabei aber die Grenzen der Notwehr. "Ein gezielter Schuss auf Arme oder Beine wäre ausreichend gewesen und hätte auch den Angreifer gestoppt", sagte der Vorsitzende Richter Berend Appelkamp in seiner Urteilsbegründung.

Als Jäger sei er waffenkundig gewesen und hätte wissen müssen, dass er nicht auf den Oberkörper zielen dürfe. "Er hat den Tod des Räubers subjektiv billigend in Kauf genommen." Die Strafkammer hielt dem 81-jährigen jedoch zugute, dass er in einer akuten Belastungsreaktion gehandelt habe.

Verurteilter will Schuss gehört haben

Der Verurteilte hatte den Jugendlichen im Dezember 2010 erschossen, als dieser ihn zusammen mit vier anderen Männern in seinem Haus im Kreis Rotenburg/Wümme überfallen hatte. Laut Beweisaufnahme hatte der Rentner ein Verhältnis mit einer Prostituierten. Deren Freundin gab den Tätern den Tipp, dass der Mann vermögend sei. Daraufhin überfielen diese ihn.

Sie hatten den damals wegen einer Knieoperation auf Gehhilfen angewiesenen Mann in sein Haus gezerrt, ihn mit einer Softair-Waffe bedroht und eine Geldbörse mit mehr als 2000 Euro geraubt. Als die Alarmanlage ausgelöst wurde, flüchteten die maskierten Räuber. Der damals 77-Jährige schoss dem 16-jährigen in den Rücken.

Der Rentner, selbst vor vielen Jahren Opfer einer Erpressung, glaubte in der Tatnacht einen Schuss gehört zu haben und fühlte sich persönlich bedroht, erklärte nun der Richter. In der Zeitung habe er von einem Raubüberfall in Oldendorf im Kreis Stade gelesen, bei dem das Opfer getötet worden sei.

"Der Angeklagte hatte Todesängste", sagte Richter Appelkamp. Darum könne das Gericht nicht ausschließen, dass er die Schüsse in einem Zustand verminderter Schuldfähigkeit abgegeben habe. Seine Steuerungsfähigkeit sei wegen der extremen Belastung während des Überfalls erheblich eingeschränkt gewesen.

Warum das Urteil so spät kommt

Das Urteil fällt nun erst vier Jahre nach der Tat. Jahrelang hatte es ein juristisches Hin und Her um den Prozess gegeben. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren eingestellt. Als sie, nachdem die Familie des getöteten Jungen Beschwerde eingelegt hatte, doch Anklage erhob, lehnte das Gericht ab.

Im Januar 2013 ordnete das Oberlandesgericht Celle den Prozess an. Aber auch danach dauerte es noch einmal 15 Monate, bis die Schwurgerichtskammer in Stade einen Termin ansetzte. "Überlastung des Gerichts", hieß es zur Begründung.

Die Komplizen des Erschossenen, junge Männer im Alter von knapp über 20 Jahren, sind bereits 2011 von einer anderen Strafkammer des Stader Landgerichts zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

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