Zweiter S-Bahn-Tunnel:Pläne für Stammstrecke wieder vor Gericht

Die geplante zweite S-Bahn-Stammstrecke beschäftigt seit Dienstag wieder den bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Mehrere Anlieger in der Nähe des Hauptbahnhofs haben gegen den Planfeststellungsbeschluss zum westlichen Abschnitt des Milliardenprojekts geklagt. Sie stören sich unter anderem an Beeinträchtigungen durch die Baustelle und an einem geplanten Treppenaufgang, der von der neuen Strecke an die Oberfläche führen soll. Nach Angaben der Planer gibt es dafür allerdings keine Alternative. Die Stammstrecke beschäftigt die Richter nicht zum ersten Mal. In einem früheren Prozess hatte der Verwaltungsgerichtshof Besitzern von Läden am Münchner Marienhof Nachbesserungen beim Lärmschutz zugesprochen. Für die gesamte Strecke besteht inzwischen Baurecht. Bevor mit dem Bau begonnen wird, muss aber die Finanzierung noch einmal endgültig geklärt werden, und zwar auf Basis einer neuen Kostenschätzung. Zuletzt waren Kosten von rund drei Milliarden Euro im Gespräch.

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