Süddeutsche Zeitung

Zweiter Abschnitt genehmigt:Die U5 kommt Pasing näher

Die Verlängerung der U 5 nach Pasing kommt voran. Die Regierung von Oberbayern hat nun den Abschnitt zwischen den künftigen U-Bahnhöfen Willibaldstraße und Am Knie genehmigt. Die Neubautrasse verläuft von der Gotthardstraße unter der städtischen Kleingartenanlage an der Fischer-von-Erlach-Straße, weiter zwischen dem Gelände des Eis- und Funsportzentrums West und dem Westbad stadtauswärts bis zum neuen U-Bahnhof Am Knie. Dieser entsteht zwischen der Agnes-Bernauer-Straße und der Landsberger Straße.

Bereits im November 2019 hatte die Regierung den ersten von insgesamt drei Teilabschnitten für die U5-Verlängerung von der bisherigen Endhaltestelle Laimer Platz bis zur Willibaldstraße genehmigt. Jetzt erfolgte mit dem Planfeststellungsbeschluss der zweite Abschnitt. Durch die Realisierung des zweiten Bauabschnitts werden neue an der Linie liegende Siedlungsgebiete im östlichen Teil von Pasing erschlossen. Die Besucher des Westbads, des Eis- und Funsportzentrums West und der Sportplätze an der Agnes-Bernauer-Straße können ebenfalls die neue Haltestelle nutzen. So entsteht eine direkte Verbindung ohne Umsteigen zum Münchner Stadtzentrum.

Südöstlich und nordwestlich des neuen U-Bahnhofs Am Knie werden zwei Streckentunnel für die U-Bahngleise in bergmännischer Bauweise mit sogenannten Tunnelvortriebsmaschinen erstellt. Beim Bau des U-Bahnhofs selbst wird in einem ersten Schritt die Südwestseite, im zweiten Schritt die Nordostseite gebaut. Die beiden Bauphasen sollen etwa zwölf bis 16 Monate andauern. Während dieser Zeit ist eine provisorische Verkehrsführung des Straßenverkehrs und der Trambahn in der Straße Am Knie vorgesehen.

Der Planfeststellungsbeschluss ist in Kürze auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter regierung.oberbayern.bayern.de abrufbar. Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben werden. Weil für den U-Bahn-Bau mehr als 700 Bäume gefällt werden, hatte der Bund Naturschutz überlegt, Klage einzureichen - dies aber unter anderem aus finanziellen Gründen wieder verworfen.

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SZ vom 01.08.2020 / schub
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