Wegen rechtlicher Bedenken:Stadt schließt Hygiene-Pranger

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Wenn die Kontrolleure in der Küche gröbere Verstöße entdecken, ließ sich das im Internet nachlesen. Jetzt ist die Veröffentlichung erstmal gestoppt worden. (Foto: Catherina Hess)

Mäuse in der Küche, vergammeltes Fleisch und dreckige Arbeitsgeräte: Im Internet können sich Verbraucher informieren, in welchen Münchner Gaststätten Lebensmittelkontrolleure Mängel gefunden haben. Nun wurde der umstrittene Hygiene-Pranger jedoch gestoppt - wegen rechtlicher Bedenken.

Von Ingrid Fuchs

In einem Lokal schimmelte das Gemüse, in einem anderen waren die Arbeitsgeräte versifft: Die Liste der Betriebe am "Hygiene-Pranger" des Bayerischen Landesamtes für Gesundheits- und Lebensmittelsicherheit ist lang. 112 Namen sind dort aufgeführt, der letzte Eintrag aus München stammt vom 13. Dezember. Denn das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat die Eintragungen vorerst eingestellt, wie KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle am Freitag sagt. Er bestätigte damit einen Bericht der Münchner Abendzeitung.

Blume-Beyerle hatte von Anfang an Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines "Hygiene-Prangers", das habe er schon vor dessen Einführung im Herbst vergangenen Jahres betont. "Ich halte das für rechtsstaatlich hochproblematisch. Schon der Verdacht auf Hygienemängel führt dazu, dass einzelne an den Pranger gestellt werden", kritisiert Blume-Beyerle nun erneut. Das Problem bestehe zwar bundesweit, "aber allein in München haben wir derzeit sieben anhängige Klagen, in vier Fällen haben wir bereits verloren." Schon vor Weihnachten habe man deshalb mit der Prüfung dieser Praxis begonnen.

Der umstrittene Hygiene-Pranger ist seit September 2012 auf der Internetseite www.lgl.bayern.de zu finden. Eingeführt wurde diese Liste aufgrund des reformierten Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Verbraucher sollen dadurch freien Zugang zu Informationen erhalten, über welche die Gesundheitsbehörden verfügen Konkret bedeutet das: Die Bürger sollen erfahren, wenn Lebensmittelhersteller gegen Gesetze verstoßen, wie hygienisch es im Lieblingsrestaurant zugeht oder was die Kontrolle im benachbarten Obst- und Gemüseladen gefunden haben. Die Informationen können kostenlos abgerufen werden.

Verbraucher wollen wissen, wo konkrete Mängel sind

Auch Blume-Beyerle will die Transparenz und Übersichtlichkeit für die Verbraucher fördern, "ich bin dafür, dass die Informationen im Internet verfügbar sind". Doch bevor das KVR in etwa ein bis zwei Wochen wieder damit beginnen werde, Details über Hygienemängel online zu stellen, müssten sich die zuständigen Behörden auf genauere Vorgaben festlegen.

"Wir müssen die Mängel noch konkreter benennen und auf einzelne Lebensmittel hinweisen", beschreibt der KVR-Chef die künftige Umsetzung. "Die Angabe 'Hygienemängel im Gastraum' reicht dann nicht mehr, es muss dann vielleicht heißen 'Hygienemängel beim Schweinebraten'."

Das verlangt auch der Anwalt Richard Seifert. Er vertritt unter anderem den Wirt Sepp Krätz, dessen Restaurant "Andechser am Dom" im Dezember an den Hygiene-Pranger geraten war. Für Krätz und all jene Wirte, die bereits am "Internet-Pranger" aufgeführt werden, kommen diese Änderungen zwar zu spät, das Aussetzen der Liste dürfte manche aber trotzdem freuen. "Das ist eine Bestätigung für Behörden und Gastronomen", sagt Seifert, der nach eigenen Angaben als Anwalt häufig Gastronomen vertritt. Auch er hatte Bedenken wegen des Rechsstaatlichkeitsprinzip, "weil Wirte schon angeprangert wurden, bevor die Mängel rechtskräftig festgestellt worden waren. Das halte ich für eine sehr bedenkliche Geschichte."

Sechs Monate sind zu lang, 350 Euro zu wenig

Die Unzufriedenheit mit dem Hygiene-Pranger existiert seit seiner Einrichtung. Einer der Hauptkritikpunkte ist, dass sich die öffentlich aufgelisteten Mängel häufig gar nicht auf Lebensmittel beziehen, sondern etwa auf bauliche Kriterien. Zudem gilt die Veröffentlichungszeit im Internet als zu lange - die Namen betroffener Wirte stehen für sechs Monate in der Liste. Ein Vorschlag ist, die sechs Monate nur bei schwerwiegenden Verstößen einzuhalten, bei kleineren Mängel könnten die Angaben schon früher gelöscht werden.

Auch bei der Bußgeld-Grenze müsse nachgebessert werden. Derzeit liegt diese Grenze bei 350 Euro. Das heißt konkret: Wenn ein Wirt für verschiedene Mängel ein Bußgeld in dieser Höhe zahlen muss, erscheint sein Name automatisch auch auf der Liste im Internet. Nur wird dieser Betrag schnell erreicht, auch wenn es sich nur um keine Verstöße handelt. KVR-Chef Blume-Beyerle fände deshalb eine Grenze von 1000 Euro viel angemessener.

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