Zweckentfremdung:Strafe für illegales Wohnungsvermieten

Es ist ein sehr lukratives Geschäft, Wohnungen kurzfristig an Medizintouristen zu vermieten. Viele zahlen horrende Preise, um während einer Behandlung in München nicht ins Hotel ziehen zu müssen. Dass derartige Vermietungen illegal sind und als Zweckentfremdung gelten, hat die Eigentümerin einer Dreizimmerwohnung in Bogenhausen bislang nicht davon abhalten können, das Appartement als Ferienwohnung zu vermieten. Bereits im April 2015 hatte das Sozialreferat die Eigentümerin per Bescheid und unter Androhung von Zwangsgeld aufgefordert, die Wohnung wieder regulär zu vermieten, nachdem diese seit August 2014 zweckentfremdet worden war - ohne Erfolg. Auch die immer höheren Zwangsgelder schreckte sie nicht. Doch jetzt wird es richtig teuer: Das Sozialreferat hat nun gegen die Eigentümerin ein Bußgeld in Höhe von 50 000 Euro verhängt. Das höchstmögliche Bußgeld ist nach Angaben des Sozialreferats schon mehrfach in München verhängt worden. Doch nicht immer wurde die ganze Summe fällig. Referatssprecherin Hedwig Thomalla weiß, dass sich manche Eigentümer juristisch gegen die hohe Summe wehren - und dann manchmal weniger zahlen müssen.

© SZ vom 04.04.2017 / anl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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