Süddeutsche Zeitung

Zweckentfremdung:Wohnungsretter unter Polizeischutz

  • Die Arbeit der Ermittler gegen Zweckentfremdung von Wohnraum in München ist aufwendig und manchmal auch gefährlich.
  • Mehr als 18 000 Wohnungen haben die Mitarbeiter der städtischen Ermittlungsgruppe im Amt für Wohnen und Migration im vergangenen Jahr überprüft.
  • Zwangsgelder in Höhe von 1,6 Millionen Euro wurden angedroht und knapp eine halbe Million tatsächlich eingenommen.

Von Anna Hoben

Die Stadt München hat im vergangenen Jahr 370 Wohnungen "gerettet". So nennt die Verwaltung es, wenn sie Wohnungen, die zuvor illegal etwa an Touristen vermietet worden sind, wieder ihrem eigentlichen Zweck zuführt: dem Wohnen. Das geht aus der Jahresstatistik zu dem Thema hervor, die am Mittwoch den Stadträten im Sozialausschuss vorgestellt wurde. Darin wird auch folgender Vergleich gezogen: Die Herstellung von 370 Sozialwohnungen würde die Stadt etwa 139 Millionen Euro kosten. München kämpft seit Langem gegen Zweckentfremdung des ohnehin viel zu knappen Wohnraums, also gegen die unrechtmäßige Nutzung von Wohnungen als Unterkünfte für Urlauber oder sogenannte Medizintouristen. 2017 hatte die Stadt knapp 300 Wohnungen "gerettet".

Mehr als 18 000 Wohnungen haben die Mitarbeiter der städtischen Ermittlungsgruppe im Amt für Wohnen und Migration im vergangenen Jahr überprüft. Seit Januar 2018 können die Münchner auf einer Onlineplattform eine Meldung abgeben, wenn sie glauben, dass in ihrem Haus oder in ihrer Nachbarschaft eine Wohnung zweckentfremdet wird. Die Einführung des Meldeportals war damals nicht unumstritten - seinen Zweck hat es allerdings wohl erfüllt. 100 Meldungen pro Monat sind im Durchschnitt seitdem beim Sozialreferat eingegangen, 1349 Meldungen waren es insgesamt vom Start Anfang 2018 bis Ende März 2019. Mehr als die Hälfte davon wurde anonym abgegeben. Zum Vergleich: Vor dem Start der Plattform samt Begleitkampagne waren es im gesamten zweiten Halbjahr 2017 etwa 200 Hinweise per Telefon oder E-Mail.

Es handelt sich bei den illegalen Vermietungen um Ordnungswidrigkeiten, und seit der Verschärfung des bayerischen Zweckentfremdungsgesetzes kann die Stadt dafür Bußgelder in Höhe von bis zu 500 000 Euro verhängen. Waren es im Jahr 2014 noch 19 Bußgeldbescheide mit knapp 100 000 Euro, betrug die Höhe der 53 Bescheide im Jahr 2018 knapp eine Million Euro.

Im Stadtrat zeigten sich die Lokalpolitiker einig darüber, dass mit dem Meldeportal der richtige Weg eingeschlagen worden sei. Auch dass die Hinweisgeber anonym bleiben können, sei richtig. "Sonst hätten wir weit weniger Meldungen", sagte Christian Müller (SPD). Gerade im Bereich des Medizintourismus würden Nachbarn, die sich beschwerten, häufig Opfer von Einschüchterungsversuchen. "Da steht dann gleich der Anwalt auf der Matte."

CSU-Stadtrat Marian Offman wies darauf hin, dass die Mitarbeiter vom Wohnungsamt mitunter einen gefährlichen Job machten. Teilweise könnten sie nur mit Polizeischutz zu den fraglichen Wohnungen gehen. Dennoch würden Vermieter mittlerweile merken, "dass wir kein zahnloser Tiger sind". Jutta Koller von den Grünen stellte ebenfalls fest, dass viele Vermieter, die illegal Wohnraum entzögen, kein Unrechtsbewusstsein hätten und mit krimineller Energie ihre Pläne durchzögen, um "möglichst viel Kohle rauszuholen, egal wie es den Leuten vor Ort geht". Wenn ein Vermieter die Zweckentfremdung partout nicht beenden will, kann die Stadt dies mit Zwangsgeldern durchsetzen.

Im vergangenen Jahr hat sie Zwangsgelder in Höhe von 1,6 Millionen Euro angedroht und knapp eine halbe Million tatsächlich eingenommen. Im Bereich Medizintourismus verfehlen mitunter jedoch auch hohe Zwangsgeldandrohungen ihre Wirkung. Dreimal hat die Stadt deshalb Gebrauch von ihrem ultimativen Mittel gemacht und eine Zwangshaft vollstreckt. Das habe den Betroffenen aber "kaum beeindruckt", sagte Sozialreferentin Dorothee Schiwy. Zwei weitere Haftbeschlüsse liegen vor, drei Haftanträge laufen. Schiwy wiederholte ihre Forderungen an die bayerische Landesregierung: Es brauche eine Registrierungs- und Genehmigungspflicht für Ferienwohnungen, außerdem die Möglichkeit, illegal vermietete Wohnungen zu räumen.

Im Stadtrat tauchte dann noch eine Frage auf: Wie verhält es sich eigentlich, wenn eine Firma eine Wohnung anmietet und für kürzere Zeiträume wechselnde Fachkräfte dort unterbringt? "Ist das Zweckentfremdung?", wollte Jutta Koller wissen. Anne Hübner (SPD) wies auf den Unterschied hin zwischen Gewinnerzielungsabsicht und der Notwendigkeit, Mitarbeiter irgendwo unterzubringen. Die Sozialreferentin will nun diese Fragen klären und ein Infoblatt dazu ausarbeiten lassen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4468433
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 31.05.2019/vewo
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.