Zoll:99 Jahre alte Granate per Post verschickt

Granate im Postpaket

Nicht gerade der klassische Inhalt eines Pakets in der Weihnachtszeit: die Granate aus Norwegen.

(Foto: dpa)

Der bayerische Zoll hat die Kriegswaffe aus dem Jahr 1917 in einem Päckchen aus Norwegen entdeckt. Auf den ersten Blick schien sie intakt.

Von Martin Bernstein

In einem Postpaket hat sich ein Militaria-Sammler eine 99 Jahre alte Gewehrsprenggranate schicken lassen. Die ungewöhnliche Sendung kam aus Norwegen, ihr Inhalt kam im Zollamt Hallbergmoos beim Öffnen eines Postpakets zum Vorschein. Im Beisein des deutschen Empfängers, eines privaten Sammlers historischer Gegenstände, stellten die Zollbeamten in dem aus Norwegen verschickten Paket eine Granate fest. Die Gewehrsprenggranate fällt unter die Beschränkungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes.

Wie gefährlich das Paket tatsächlich ist, war zunächst unklar. Der Postsendung lag zwar ein Begleitschreiben des Absenders bei, dass die aus dem Ersten Weltkrieg stammende Kriegswaffe unbrauchbar sei. Dennoch riefen die Zollbeamten erst einmal Experten der technischen Sondergruppe des Landeskriminalamts zu Hilfe. Diese untersuchten die Granate aus dem Jahr 1917 eingehend. Die Prüfung mit einem Röntgengerät brachte schließlich Klarheit: Die Granate konnte tatsächlich als unbrauchbar gemachte Kriegswaffe eingestuft werden.

Für eine reibungslose Abwicklung einer Internetbestellung oder einer Postsendung aus einem Nicht-EU-Staat ist es laut Hauptzollamt Landshut wichtig, dass eine korrekt ausgefüllte Zollinhaltserklärung beiliegt, bei kommerziellen Sendungen zudem eine korrekte Handelsrechnung, die möglichst an der Außenseite des Pakets angebracht ist. Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen - dazu gehören laut Zoll Waffen und Munition, Feuerwerkskörper, Arzneimittel und Kulturgüter -, liefert die Deutsche Post AG erst gar nicht aus.

Statt direkt beim Empfänger landet die möglicherweise problematische Fracht dann erst einmal beim örtlich zuständigen Zollamt. Der Empfänger erhält nur eine Mitteilung, wo die Sendung hinterlegt ist. Dort kann er sie dann, wenn allen Formalien Genüge getan ist, abholen.

Verbote und Beschränkungen gibt es auch für bestimmte Waren aus einem anderen EU-Land. "Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor einer Bestellung", rät Elvira Enders-Beetschen, die Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut, und weist auf das Infotelefon des Zolls (0351/44834-510) hin. "Es kann sonst sein, dass Sie auch bereits bezahlte Waren nicht ausgehändigt bekommen." Unwissenheit kann teuer kommen: Empfänger verbotener Sendungen müssen mit einem Bußgeld oder sogar mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.

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